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Studien- und Berufsberatung

Für unsere Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule sowie des Beruflichen Gymnasiums ist eine Studien- und Berufsberatung in der LES möglich.  

Herr Walther von der Berufsberatung bietet freitags Beratungstermine bei uns im Hause an - eine Anmeldung kann im Sekretariat erfolgen. Darüber hinaus ist eine Terminvereinbarung mit Herrn Walther bei der Berufsberatung über diesen Link möglich: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/braunschweig-goslar/ludwig-erhard-schule-sekii

Foto: mit freundlicher Genehmigung durch die Studienberatung

 

 

Industriekaufmann/-kauffrau (Bitte alles überarbeiten in Hinblick auf die Neuordnung des Berufes!)

 

Berufsbild

Industriekaufleute werden in verschiedenen industriellen Wirtschaftszweigen, Branchen und Betrieben eingesetzt. Dort steuern sie betriebliche Prozesse unter kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Aspekten. Ihre Einsatzmöglichkeiten erstrecken sich dabei über alle Funktionsbereiche eines Industrieunternehmens. Zu diesen zählen: Beschaffung und Bevorratung, Leistungserstellung, Marketing und Absatz. Neben den genannten Kernprozessen sind die Industriekaufleute auch in unterstützenden Fachabteilungen wie beispielsweise Personalmanagement, Qualitätsmanagement, Finanzbuchhaltung, Controlling, Arbeitssicherheit, Logistik, Ideenmanagement oder auch Investitions- und Finanzierungsplanung tätig. Eine zunehmende Bedeutung kommt der Anbahnung und Pflege von Exportgeschäften zu.

In diesem Zusammenhang erfordert das Berufsbild der Industriekaufleute neben fundierten kaufmännischen Kenntnissen und Fertigkeiten auch die Beherrschung von Fremdsprachen.

Industriekaufleute verhandeln unter anderem mit Kunden, Lieferanten, Kreditinstituten sowie staatlichen Institutionen. Nach erfolgreichem Abschluss einer entsprechenden Weiterbildungsmaßnahme sind Führungspositionen möglich.

 

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa fachbezogenen Vorkenntnissen oder auch guten Leistungen, ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich. Eine Verkürzung findet stets in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb sowie der Berufsschule statt. Die Entscheidung über eine verkürzte Ausbildungsdauer wird letztlich von der Industrie- und Handelskammer (IHK) getroffen.

 

Voraussetzungen

Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben.

Allerdings erfordern die Tätigkeiten der Industriekaufleute heute zunehmend prozessorientiertes Denken. Das bedeutet, dass sich das Tätigkeitsfeld von Industriekaufleuten von regelmäßig wiederkehrenden Teilaufgaben zu der Problemlösung von Einzelfällen verschiebt. Daraus resultierend besetzen die Industrieunternehmen ihre Ausbildungsplätze meist mit Bewerben, die einen höherwertigen Schulabschluss (erweiterter Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife, Allgemeine Hochschulreife) erreicht haben.

Fachlich erwarten die Ausbildungsbetriebe von Industriekaufleuten ein gutes mathematisches Verständnis sowie einen sicheren Umgang mit Zahlen. Für einen reibungslosen Kundenkontakt (z.B. Geschäftsbriefe, Telefongespräche) ist neben guten und sicheren Sprachkenntnissen auch eine grundsätzliche Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit erforderlich. Aber auch Flexibilität, Konzentrations- und Organisationsfähigkeit sind notwendig, um wechselnden Aufgabenbereichen gerecht werden zu können.

 

Inhalte der Ausbildung

Die Ausbildung zum Industriekaufmann/Industriekauffrau findet im Dualen Berufsausbildungssystem an zwei Lernorten statt: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule.

Der Berufsschule fällt in diesem Zusammenhang vornehmlich die Vermittlung von theoretischem Wissen zu. Der Unterricht findet in der Grundstufe an zwei und in der Fachstufe 1 und 2 an einem Berufsschultag statt. Seit Inkrafttreten der Neuordnung der Ausbildungsordnung im August 2002 gliedert sich der schulische Ausbildungsinhalt in 12 Lernfelder sowie 5 allgemeinbildende Fächer.

Allgemeinbildende Fächer

  • Deutsch

  • Englisch

  • Politik

  • Religion

  • Sport

Berufsspezifische Lernfelder

Grundstufe

Lernfeld 1

In Ausbildung und Beruf orientieren

Lernfeld 2

Marktorientierte Geschäftsprozesse eines Industriebetriebes erfassen

Lernfeld 3

Werteströme und Werte erfassen und dokumentieren

Lernfeld 4

Wertschöpfungsprozesse analysieren und beurteilen

Lernfeld 5

Leistungserstellungsprozesse planen, steuern und kontrollieren

Fachstufe 1

Lernfeld 6

Beschaffungsprozesse planen, steuern und kontrollieren

Lernfeld 7

Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen

Lernfeld 8

Jahresabschluss analysieren und bewerten

Lernfeld 9

Das Unternehmen im gesamt- und weltwirtschaftlichen Zusammenhang einordnen

Fachstufe 2

Lernfeld 10

Absatzprozesse planen, steuern und kontrollieren

Lernfeld 11

Investitions- und Finanzierungsprozesse planen

Lernfeld 12

Unternehmensstrategien und –projekte umsetzen

 

Prüfungen

Die Ausbildungsordnung der Industriekaufleute sieht eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung vor.

Die Zwischenprüfung liegt in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres. Überprüft werden bereits erworbene Kenntnisse in Beschaffung/Bevorratung, Leistungserstellung, Kosten- und Leistungsrechnung sowie rechtliche Grundlagen von Unternehmen. Die Zwischenprüfung umfasst eine Dauer von 90 Minuten und findet in programmierter Form statt.

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.

Die schriftliche Prüfung beinhaltet die folgenden Bereiche:

  • Geschäftsprozesse 180 Minuten

  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle 90 Minuten

  • Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Diese drei Bereiche teilen sich auf zwei Prüfungstage auf. Am ersten Prüfungstag werden die Aufgaben zu den Geschäftsprozessen in offener Form gestellt. Die anderen beiden Bereiche werden am zweiten Prüfungstag in programmierter Form abgefragt.

An einem weiteren Prüfungstag, der zeitlich verlagert ist, findet die Prüfung im Einsatzgebiet statt. Diese Prüfung unterteilt sich in eine Präsentation über eine im Unternehmen durchgeführte Fachaufgabe im Einsatzgebiet und ein sich anschließendes Fachgespräch.

Nach erfolgreicher Prüfung zum/zur Industriekaufmann/Industriekauffrau stellt zum einen die IHK ein Prüfungszeugnis und zum anderen die Berufsschule ein Abschlusszeugnis aus.

Unter bestimmten Voraussetzungen können mit dem erfolgreichen Besuch der Berufsschule zusätzliche Schulabschlüsse erworben werden:

  • Sekundarabschluss I

  • Erweiterter Sekundarabschluss I

  • Fachhochschulreife (schulischer Teil der Fachhochschulreife muss bereits vor Beginn der Berufsausbildung vorliegen)

 

Besonderheiten an der Ludwig-Erhard-Schule

An der Ludwig-Erhard-Schule werden derzeit ca. 70 Auszubildende in drei Industriefachklassen (IK) unterrichtet. Die Ausbildungsbetriebe sind größtenteils große und mittelständische Unternehmen verschiedener Branchen aus der Region Salzgitter und Umgebung.

Das Kern-Lehrerteam besteht aus drei Diplom-Handelslehrern, die eng zusammenarbeiten und alle Schüler vom Anfang der Ausbildung bis zum Abschluss begleiten.

Das Lernfeld 10- Absatzprozesse planen, steuern und kontrollieren- wird an der Ludwig-Erhard-Schule zum Teil bilingual (in englischer und deutscher Sprache) unterrichtet.

Um den Abschluss der „frischgebackenen“ Industriekaufleute gebührend zu feiern richtet eine Schülerfirma der Ludwig-Erhard-Schule jährlich eine Abschlussveranstaltung im feierlichen Rahmen aus. Zu dieser kommen neben den ehemaligen Auszubildenden und deren Familien auch die Vertreter der Ausbildungsunternehmen hinzu. Diese und weitere Anlässe werden genutzt, um die Zusammenarbeit von Schule und Unternehmen weiterhin zu vertiefen.

 

 

 

 

Kaufmann/-frau im Einzelhandel

Den Einschulungstermin 2024 finden Sie hier! Bitte anklicken!

1. Berufsbild

2. Ausbildungsdauer

3. Voraussetzungen

4. Inhalte der Ausbildung

5. Prüfungen

6. Besonderheiten an der Ludwig-Erhard-Schule

 

Berufsbild

Der 3-jährige anerkannte Ausbildungsberuf Kaufmann/- frau im Einzelhandel befähigt die Fachkraft in Einzelhandelsunternehmen wie Supermärkten, Kaufhäusern, Lebensmittelfachgeschäften, Tankstellen, Baumärkten oder Versandhandel sowie im Verleihgeschäften eine Beschäftigung zu finden.

Es handelt sich um eine duale Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Ausbildung findet in Kooperation zwischen dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule statt.

 

Ausbildungsdauer

Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre.

 

Voraussetzungen

Seitens der Betriebe wird in der Regel der qualifizierte Hauptschulabschluss für die Ausbildung zum Kaufmann/-frau im Einzelhandel vorausgesetzt. Über die formale Anforderung hinaus, ist für die Betriebe jedoch die persönliche Eignung der Bewerber/-innen von besonderer Bedeutung.

Hierzu gehören u. a.

  • Interesse an den jeweiligen Branchenschwerpunkten z.Bsp. Lebensmittel, Textilien. Sportartikel usw.
  • Engagement und Einsatzwille
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • Zuverlässigkeit
  • Körperliche Leistungsfähigkeit

 

Ferner wird von den Auszubildenden erwartet, dass sie im Rahmen ihrer Ausbildung in der Berufsschule an 1 bis 2 Tagen wöchentlich die theoretischen Inhalte dieses Ausbildungsberufes erarbeiten.

 

Inhalte der Ausbildung

Die Ausbildung zum Kaufmann/-frau im Einzelhandel umfasst gemäß Ausbildungsverordnung die folgenden Inhalte:

  1. Bedeutung und Struktur des Einzelhandels, Organisation des Ausbildungsbetriebes sowie personalwirtschaftliche, ökonomische und ökologische Aspekte in Verbindung mit arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften
  2. Informations- und Kommunikationssysteme, Arbeitsorganisation, Teamarbeit und Kooperation im Einzelhandel
  3. Warensortiment
  4. Grundlagen von Beratung und Verkauf
  5. Servicebereich Kasse und Kassenabrechnung
  6. Marketinggrundlagen: Werbung, Kundenservice und Preisbildung
  7. Grundlagen der Warenwirtschaft: Inventur, Wareneingang, Warenlagerung
  8. Grundlagen des Rechnungswesens, Kalkulation
  9. Einzelhandelsprozesse, Kostenrechnung und -analyse

 

Prüfungen

Im Einzelhandel wurde 2009 die „gestreckte Abschlussprüfung“ eingeführt.

  1. Teil der Abschlussprüfung:

    Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird der 1. Teil der gestreckten Abschlussprüfung zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt. Der Prüfling muss ein schriftliche praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus folgenden Bereichen bearbeiten:
  • Verkauf und Werbemaßnahmen (90 min)
  • Warenwirtschaft und Kalkulation (60 min)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (60 min).

 

  1. Teil der Abschlussprüfung:

    Der 2. Teil der gestreckten Abschlussprüfung findet am Ende des 3. Ausbildungsjahres statt und besteht aus:

 

  • einem schriftlichen Prüfungsbereich zur Thematik „Geschäftsprozesse im Einzelhandel“ (120 min)

und

  • einem ca. 30 minütigem fallbezogenen Fachgespräch. Dieser Prüfungsbereich stellt eine praktisch-mündliche Prüfung zu den im Berufsfeld gewählten Bausteinen unter Beachtung der warentypischen Sachgebiete der jeweiligen Branche z. Bsp. Getränke, Hygiene, Textilien usw. dar. Weiterhin wird aus der Auswahlliste II eine Wahlqualifikation bearbeitet.

 

Mögliche Wahlqualifikationen:

  • Beratung, Ware, Verkauf
  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • Beschaffungsorientierte Warenwirtschaft
  • Marketing
  • Warenwirtschaftliche Analyse
  • IT-Anwendungen
 
  • Personal
 
  • Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit

Die Noten aus beiden Teilen der Abschlussprüfung werden anschließend zu einer Gesamtnote und in einem Abschlusszeugnis zusammengefasst.

 

Besonderheiten an der Ludwig-Erhard-Schule

Um einen reibungslosen Ausbildungsverlauf im Team Einzelhandel für alle Beteiligten zu gewährleisten, ist uns eine enge Kooperation zwischen Ausbildungsbetrieb, Auszubildenden/Schüler(innen) und natürlich unserer Schule ganz besonders wichtig. Aus diesem Grund stehen wir Ihnen selbstverständlich immer gerne für Gespräche und Fragen zur Verfügung.

Koordinator/in Berufsschule: Herr StD Dirk Richters-Rosenzweig

Teamleiterin Einzelhandel: Frau StR‘ Fabiola Berndt

Ludwig-Erhard-Schule, Sekretariat: Tel.: 05341 839-7100

 

Verkäufer/Verkäuferin im Einzelhandel

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1. Berufsbild

2. Ausbildungsdauer

3. Voraussetzungen

4. Inhalte der Ausbildung

5. Prüfungen

6. Besonderheiten an der Ludwig-Erhard-Schule

 

Berufsbild

Der 2-jährige anerkannte Ausbildungsberuf Kaufmann/- frau im Einzelhandel befähigt die Verkaufsfachkraft in Einzelhandelsunternehmen wie Supermärkten, Kaufhäusern, Lebensmittelfachgeschäften, Tankstellen, Baumärkten oder Versandhandel sowie im Verleihgeschäften eine Beschäftigung zu finden.

Es handelt sich um eine duale Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Ausbildung findet in Kooperation zwischen dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule statt.

 

Ausbildungsdauer

Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre. Nach Beendigung dieser Ausbildung kann nach Absprache mit den Ausbildungsbetrieben und den Auszubildenden das dritte Ausbildungsjahr im Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im Einzelhandel fortgesetzt werden.

 

Voraussetzungen

Seitens der Betriebe wird in der Regel der qualifizierte Hauptschulabschluss für die Ausbildung zum Kaufmann/-frau im Einzelhandel vorausgesetzt. Über die formale Anforderung hinaus, ist für die Betriebe jedoch die persönliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber von besonderer Bedeutung.

Hierzu gehören u. a.

  • Interesse an den jeweiligen Branchenschwerpunkten z.Bsp. Lebensmittel, Textilien. Sportartikel usw.
  • Engagement und Einsatzwille
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • Zuverlässigkeit
  • Körperliche Leistungsfähigkeit

 

Ferner wird von den Auszubildenden erwartet, dass sie im Rahmen ihrer Ausbildung in der Berufsschule an 1 bis 2 Tagen wöchentlich die theoretischen Inhalte dieses Ausbildungsberufes erarbeiten.

 

Inhalte der Ausbildung

Die Ausbildung zum Kaufmann/-frau im Einzelhandel umfasst gemäß Ausbildungsverordnung die folgenden Inhalte:

  1. Bedeutung und Struktur des Einzelhandels, Organisation des Ausbildungsbetriebes sowie personalwirtschaftliche, ökonomische und ökologische Aspekte in Verbindung mit arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften
  2. Informations- und Kommunikationssysteme, Arbeitsorganisation, Teamarbeit und Kooperation im Einzelhandel
  3. Warensortiment
  4. Grundlagen von Beratung und Verkauf
  5. Servicebereich Kasse und Kassenabrechnung
  6. Marketinggrundlagen: Werbung, Kundenservice und Preisbildung
  7. Grundlagen der Warenwirtschaft: Inventur, Wareneingang, Warenlagerung
  8. Grundlagen des Rechnungswesens, Kalkulation

 

 Prüfungen

  1. Zwischenprüfung:

    Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt. Der Prüfling muss in 90 Minuten ca. 45 praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus den ersten sechs Lernfeldern des Ausbildungsberufes bearbeiten.

 

  1. Abschlussprüfung:

    Die vierstündige Abschlussprüfung zum Ende der zweijährigen Berufsausbildung besteht aus den drei schriftlichen Prüfungsteilen:
  • Verkauf und Werbemaßnahmen (90 min)
  • Warenwirtschaft und Kalkulation (60 min)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (60 min)

und

  • einem ca. 30 minütigem fallbezogenen Fachgespräch. Dieser Prüfungsbereich stellt eine praktisch-mündliche Prüfung zu den im Berufsfeld gewählten Bausteinen unter Beachtung der warentypischen Sachgebiete der jeweiligen Branche z. Bsp. Getränke, Hygiene, Textilien usw. dar. Weiterhin wird aus der Auswahlliste I eine Wahlqualifikation bearbeitet.

 

Mögliche Wahlqualifikationen:

  • Warenannahme, Warenlagerung
  • Beratung und Verkauf
  •  Kasse
  •  Marketingmaßnahmen

 

Nach erfolgreichem Abschluss der zweijährigen Berufsausbildung wird diese Abschlussprüfung als 1. Teil der gestreckten Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf „Kaufmann/-frau im Einzelhandel“ anerkannt und damit besteht für den Auszubildenden die Möglichkeit, eine weiterführende Berufsausbildung zum Kaufmann/-frau zu absolvieren.



Besonderheiten an der Ludwig-Erhard-Schule

Um einen reibungslosen Ausbildungsverlauf im Team Einzelhandel für alle Beteiligten zu gewährleisten, ist uns eine enge Kooperation zwischen Ausbildungsbetrieb, Auszubildenden/Schüler(innen) und natürlich unserer Schule ganz besonders wichtig. Aus diesem Grund stehen wir Ihnen selbstverständlich immer gerne für Gespräche und Fragen zur Verfügung.

Koordinator/in Berufsschule: Herr StD Dirk Richters-Rosenzweig

Teamleiterin Einzelhandel: Frau StR‘ Fabiola Berndt

Ludwig-Erhard-Schule, Sekretariat: Tel.: 05341 839-7100

 

Zahnmedizinische Fachangestellte

Den Einschulungstermin 2024 finden Sie hier! Bitte anklicken! 

Berufsbild

Die Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) betreut und berät den Patienten vor, während und nach der Behandlung. Sie organisiert den Arbeitsablauf in der Praxis, nimmt die Daten des Patienten auf und vergibt Termine. Bei der Behandlung assistiert sie dem Zahnarzt und führt u.a. selbstständig Maßnahmen bei Diagnostik und Therapie unter Aufsicht und Anleitung des Zahnarztes durch. Dies können z.B. Aufklärungen zum Thema Karies oder Parodontitis, das Zeigen von Zahnputztechniken, Vorbereitung von Abdrücken,  Qualitätsmanagement, Hygienearbeiten, Materialbeschaffung und vieles mehr sein.

Die zahnmedizinische Fachangestellte übernimmt alle Tätigkeiten an der Anmeldung.  Zu den Büroarbeiten zählen u.a. die Patientenverwaltung einschließlich Abrechnung mit den Versicherungsträgern und Privatpatienten, der allgemeine Schriftverkehr, das Erstellen und Aushändigen von Formularen, die Terminplanung, die Information und Dokumentation. Sie arbeitet mit Praxisverwaltungsprogrammen und elektronischer Textverarbeitung. 

 

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit der ZFA beträgt im Normalfall drei Jahre. Ein Beginn zum 01.08. oder 01.09 gewährleistet in der Regel einen planmäßigen Ausbildungsverlauf. Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der Ausbildungszeit bzw. Bestehen der Abschlussprüfung und Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. 

 

Voraussetzungen

In der Regel wird der qualifizierte Hauptschulabschluss verlangt, erwünscht ist oft auch der Sekundarabschluss I, besondere Zulassungsvoraussetzungen bestehen aber nicht. Abgesehen von den formellen und fachlichen Voraussetzungen ist auch die persönliche  Eignung des  Bewerbers bzw. der Bewerberin für die Praxis von Bedeutung. Vor allem muss die ZFA

  • sich für Medizin und Zahnmedizin interessieren,
  • gerne mit Menschen umgehen,
  • teamfähig sein,
  • Verantwortungsbewusstsein besitzen,
  • ordentlich und sorgfältig arbeiten können,
  • belastbar sein,
  • Verschwiegenheit bewahren können und
  • Lust am Lernen haben.

 

Inhalte der Ausbildung

Der Beruf der ZFA ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Folgende Übersicht zeigt die Lernfelder und Unterrichtsfächer im Rahmen der schulischen Ausbildung.

 

Prüfungen

Die Zwischenprüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und dauert 120 Minuten.

Prüfungsbereiche sind:

  • Durchführung von Praxishygienemaßnahmen
  • Hilfeleistungen bei Zwischenfällen und Unfällen
  • Assistenz bei konservativen und chirurgischen Behandlungsmaßnahmen
  • Anwenden von Gebührenordnungen und Vertragsbestimmungen

Die Abschlussprüfung besteht aus der schriftlichen und der praktischen Prüfung. 

Die Abschlussprüfung wird  zum jeweiligen Schuljahresende abgehalten (Regeltermin). Für Wiederholer und Prüfungsteilnehmerinnen, die die Prüfung vorziehen, findet sie  zum Ende des Halbschuljahres statt. Im schriftlichen Teil der Abschlussprüfung werden folgende Berei­che geprüft:

  • Behandlungsassistenz (150 Minuten)
  • Betriebsorganisation und -verwaltung (60 Minuten)
  • Abrechnungswesen (90 Minuten)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)

Im Rahmen der praktischen Prüfung wird eine komplexe Prüfungsaufgabe gelöst, d.h. es werden auf die Praxis bezogene Arbeitsabläufe simuliert, demonstriert, dokumentiert und präsentiert. Anschließend folgt ein  Fachgespräch vor dem Prüfungsausschuss.

Vorgezogene Prüfung: Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Der Antrag dafür ist bei der Zahnärztekammer zu stellen.

 

Besonderheiten an der Ludwig-Erhard-Schule

In der zahnärztlichen Abrechnung wird unser Lehrerteam von einer Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin (ZMV) unterstützt.

 

Teamleiterin Gesundheitsberufe:     Henrike Ohlms-Meier, Oberstudienrätin

 

 

Medizinische Fachangestellte

Den Einschulungstermin 2024 finden Sie hier! Bitte anklicken!

Berufsbild

Die Medizinische Fachangestellte (MFA) betreut und berät den Patienten vor, während und nach der Behandlung. Sie organisiert den Arbeitsablauf in der Praxis, nimmt die Daten des Patienten auf und vergibt Termine. Bei der Behandlung assistiert sie dem Arzt und führt u.a. selbstständig (je nach Praxistyp) Maßnahmen bei Diagnostik und Therapie unter Aufsicht und Anleitung des Arztes durch. Dies können folgende Aufgaben sein: Wiegen und Messen des Patienten, Vorbereitung von Spritzen, Anlegen von Verbänden, Laboruntersuchungen, Qualitätsmanagement, Hygienearbeiten, Materialbeschaffung und vieles mehr.

Die Medizinische Fachangestellte übernimmt alle Tätigkeiten an der Anmeldung.  Zu den Büroarbeiten zählen u.a. die Patientenverwaltung einschließlich Abrechnung mit den Versicherungsträgern und Privatpatienten, der allgemeine Schriftverkehr, das Erstellen und Aushändigen von Formularen, die Terminplanung, die Information und Dokumentation. Sie arbeitet mit Praxisverwaltungsprogrammen und elektronischer Textverarbeitung.

 

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit der MFA beträgt im Normalfall drei Jahre. Ein Beginn zum 01.08. oder 01.09 gewährleistet in der Regel einen planmäßigen Ausbildungsverlauf. Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der Ausbildungszeit bzw. Bestehen der Abschlussprüfung und Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

 

Voraussetzungen

In der Regel wird der qualifizierte Hauptschulabschluss verlangt, erwünscht ist oft auch der Sekundarabschluss I, besondere Zulassungsvoraussetzungen bestehen aber nicht. Abgesehen von den formellen und fachlichen Voraussetzungen ist auch die persönliche  Eignung des  Bewerbers bzw. der Bewerberin für die Praxis von Bedeutung. Vor allem muss die MFA

  • sich für Medizin interessieren,

  • gerne mit Menschen umgehen,

  • teamfähig sein,

  • Verantwortungsbewusstsein besitzen,

  • ordentlich und sorgfältig arbeiten können,

  • belastbar sein,

  • Verschwiegenheit bewahren können und

  • Lust am Lernen haben.

 

Inhalte der Ausbildung

Der Beruf der MFA ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Folgende Übersicht zeigt die Lernfelder und Unterrichtsfächer im Rahmen der schulischen Ausbildung:

Prüfungen

Die Zwischenprüfung wird im vierten Ausbildungshalbjahr zentral vom Prüfungsausschuss der Ärztekammer Braunschweig absolviert.

Prüfungsbereiche sind:

  • Arbeits- und Praxishygiene

  • Schutz vor Infektionskrankheiten

  • Verwaltungsarbeiten

  • Datenschutz- und Datensicherheit

  • Untersuchungen und Behandlungen vorbereiten

 Die Abschlussprüfung besteht aus der schriftlichen und der praktischen Prüfung. 

Prüfungsbereiche der schriftlichen Prüfung sind:

  • Behandlungsassistenz (40 Prozent)

  • Betriebsorganisation und -verwaltung (40 Prozent)

  • Wirtschafts- und Sozialkunde (20 Prozent).

Im Rahmen der praktischen Prüfung wird eine komplexe Prüfungsaufgabe gelöst, d.h. es werden auf die Praxis bezogene Arbeitsabläufe simuliert, demonstriert, dokumentiert und präsentiert. Anschließend folgt ein 15-minütiges Fachgespräch vor dem Prüfungsausschuss.

Vorgezogene Prüfung: Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Der Antrag dafür ist bei der Ärztekammer zu stellen. 

Im Internet sind unter www.aekn.de weitere Informationen zu Prüfungsvorbereitungskursen und Fortbildungen zu finden. Hier stehen auch die sogenannten „Bausteine“ zur Vorbereitung für die praktische Prüfung zum down load zur Verfügung.

 

Besonderheiten an der Ludwig-Erhard-Schule

Im Rahmen eines praktischen Erste-Hilfe-Tages besteht im dritten Ausbildungsjahr die Möglichkeit, sich als Notfallzeuge ausbilden zu lassen.

 

Weiterführende Links zum Ausbildungs-ABC der Ärztekammer: www.aekn.de

Teamleiterin Gesundheitsberufe:           Henrike Ohlms-Meier, Oberstudienrätin

 

Fachkraft für Lagerlogistik

Den Einschulungstermin 2024 finden Sie hier! Bitte anklicken!

1. Berufsbild

2. Ausbildungsdauer

3. Voraussetzungen

4. Inhalte der Ausbildung

5. Prüfungen

6. Besonderheiten an der Ludwig-Erhard-Schule

 

Berufsbild

Fachkräfte für Lagerlogistik wirken in der Logistik eines Unternehmens sowie bei den vorausgehenden Planungs- und Organisationsaufgaben mit. Dazu gehören insbesondere das Annehmen, das Lagern, das Verpacken sowie das Transportieren von Gütern im eigenen Betrieb.

Es handelt sich um eine duale Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Ausbildung findet in Kooperation zwischen dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule statt.

 

Ausbildungsdauer

Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre.

 

Voraussetzungen

Seitens der Betriebe wird in der Regel der qualifizierte Hauptschulabschluss für die Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik vorausgesetzt. Über die formale Anforderung hinaus, ist für die Betriebe jedoch die persönliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber von besonderer Bedeutung.

Hierzu gehören u. a.

  • Interesse am Beruf
  • Engagement und Einsatzwille
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • Zuverlässigkeit
  • Körperliche Leistungsfähigkeit

sowie die Bereitschaft, sich auch nach dem allgemeinbildenden Schulabschluss noch einmal im Rahmen der Berufsschule, mit den theoretischen Inhalten des Ausbildungsberufs vertraut zu machen.

 

Inhalte der Ausbildung

Die Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik umfasst gemäß Ausbildungsverordnung die folgenden Inhalte:

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz,
  5. Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation,
  6. Logistische Prozess; qualitätssichernde Maßnahmen,
  7. Einsatz von Arbeitsmitteln,
  8. Annahme von Gütern,
  9. Lagerung von Gütern,
  10. Kommissionierung und Verpackung von Gütern,
  11. Versand von Gütern.

 

Prüfungen

  1. Zwischenprüfung:

    Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt. Der Prüfling muss in 90 Minuten eine Arbeitsaufgabe aus mindestens einem der beiden folgenden Bereiche durchführen:

    1) Entladen und Kontrollieren einer Lieferung
    2) Einlagern von Gütern nach Güterarten

    Darüber hinaus muss der Prüfling eine ebenfalls 90 Minuten umfassende schriftliche Prüfung ablegen, in der er über Inhalte aus den Bereichen

    1) Arbeitsorganisatorische Abläufe,
    2) Funktion und Einsatz von Arbeitsmitteln,
    3) Lagerungsprozesse,

    geprüft wird.

 

  1. Abschlussprüfung:

    Die Abschlussprüfung zum Ende der Berufsausbildung besteht aus vier unabhängigen Prüfungsteilen:

    1) Praktische Arbeitsaufgaben
    2) Prozesse der Lagerlogistik (150 min)
    3) Rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag (90 min)
    4) Wirtschafts- und Sozialkunde (60 min)

    Die Prüfungsteile 2) bis 4) werden schriftlich geprüft. Bei Prüfungsteil 1) handelt es sich hingegen um eine praktische Prüfung.

 

Besonderheiten an der Ludwig-Erhard-Schule

Um einen reibungslosen Ausbildungsverlauf im „Lagerbereich“ für alle Beteiligten zu gewährleisten, ist uns eine enge Kooperation zwischen Ausbildungsbetrieb, Auszubildenden/Schüler(innen) und natürlich unserer Schule ganz besonders wichtig. Aus diesem Grund stehen wir Ihnen allen selbstverständlich immer gerne für Gespräche und Fragen zur Verfügung.

Koordinator/in Berufsschule: Herr StD Dirk Richters-Rosenzweig

Teamleiter Lagerberufe: Herr OStR Peter Eckstein

Ludwig-Erhard-Schule, Sekretariat: Tel.: 05341 839-7100

Fachlagerist/in

Den Einschulungstermin 2024 finden Sie hier! Bitte anklicken!

Berufsbild

Fachlageristen wirken in der Logistik eines Unternehmens mit. Dazu gehören insbesondere das Annehmen, Lagern, Verpacken sowie das Transportieren von Gütern im eigenen Betrieb.

Es handelt sich um eine duale Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Ausbildung findet in Kooperation zwischen dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule statt.

 

Ausbildungsdauer

Die reguläre Ausbildungsdauer zum/zur Fachlagerist/in beträgt zwei Jahre.

Die Ausbildung kann jedoch bei entsprechenden Leistungen des Auszubildenden, in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb, für ein drittes Lehrjahr im Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik fortgesetzt werden.

 

Voraussetzungen

Seitens der Betriebe wird in der Regel der qualifizierte Hauptschulabschluss für die Ausbildung zum/zur Fachlagerist/in vorausgesetzt. Über die formale Anforderung hinaus, ist für die Betriebe jedoch die persönliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber von besonderer Bedeutung.

Hierzu gehören u. a.

  • Interesse am Beruf
  • Engagement und Einsatzwille
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • Zuverlässigkeit
  • Körperliche Leistungsfähigkeit

sowie die Bereitschaft, sich auch nach dem allgemeinbildenden Schulabschluss noch einmal im Rahmen der Berufsschule, mit den theoretischen Inhalten des Ausbildungsberufs vertraut zu machen.

 

Inhalte der Ausbildung

Die Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik umfasst gemäß Ausbildungsverordnung die folgenden Inhalte:

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz,
  5. Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation,
  6. Güterkontrolle und qualitätssichernde Maßnahmen,
  7. Einsatz von Arbeitsmitteln,
  8. Annahme von Gütern,
  9. Lagerung von Gütern,
  10. Kommissionierung und Verpackung von Gütern,
  11. Versand von Gütern.

 

Prüfungen

  1. Zwischenprüfung:

    Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung zum Ende des ersten Ausbildungsjahres durchgeführt. Der Prüfling muss in 90 Minuten eine Arbeitsaufgabe aus mindestens einem der beiden folgenden Bereiche durchführen:

    1) Entladen und Kontrollieren einer Lieferung
    2) Einlagern von Gütern nach Güterarten

    Darüber hinaus wird der Prüfling über die im Rahmen des Berufsschulunterrichts und der betrieblichen Ausbildung vermittelten wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse geprüft.
  2. Abschlussprüfung:

    Die Abschlussprüfung zum Ende der Berufsausbildung besteht aus vier unabhängigen Prüfungsteilen:

    1) Praktische Arbeitsaufgaben
    2) Lagerprozesse (90 min)
    3) Güterbewegung (60 min)
    4) Wirtschafts- und Sozialkunde (60 min)

    Die Prüfungsteile 2) bis 4) werden schriftlich geprüft. Bei Prüfungsteil 1) handelt es sich hingegen um eine praktische Prüfung.

 

Besonderheiten an der Ludwig-Erhard-Schule

Um einen reibungslosen Ausbildungsverlauf im „Lagerbereich“ für alle Beteiligten zu gewährleisten, ist uns eine enge Kooperation zwischen Ausbildungsbetrieb, Auszubildenden/Schüler(innen) und natürlich unserer Schule ganz besonders wichtig. Aus diesem Grund stehen wir Ihnen allen selbstverständlich immer gerne für Gespräche und Fragen zur Verfügung.

Koordinator/in Berufsschule: Herr StD Dirk Richters-Rosenzweig

Teamleiter Lagerberufe: Herr StR Peter Eckstein

Ludwig-Erhard-Schule, Sekretariat: Tel.: 05341 839-7100

 

Digitalisierung an der LES

Über untenstehende Links informieren wir Sie über den Digitalisierungsprozess an der Ludwig-Erhard-Schule:

Beschaffung und Nutzung von iPads als Arbeitsmittel im Beruflichen Gymnasium im Schuljahr 2024/25

FAQ - Fragen und Antworten zu iPads

 

  Bild: pixabay.de

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    

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