Schulordnung

I. Leitgedanken
Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen, Lehrer und alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden in der Schule sowie in ihren Klassen eine Gemeinschaft. Jeder Einzelne muss sich in diese Gemeinschaft einordnen. Im Einzelnen bedeutet dies:

    • Wir nehmen aufeinander Rücksicht, zeigen Hilfsbereitschaft und Höflichkeit.
    • Wir haben Achtung vor unseren Mitmenschen, auch wenn sie eine andere Meinung haben, einer anderen Religion angehören oder aus einem anderen Land stammen.
    • Wir sorgen gemeinsam für eine konzentrierte Unterrichtsatmosphäre und vermeiden alles, was stören könnte.
    • Wir gehen mit allen Einrichtungsgegenständen und mit den Lehrmitteln unserer Schule behutsam um. Das Internet benutzen wir nur für unterrichtliche Aufgabenstellungen.
    • Wir halten uns daran, dass weder Waffen mitgebracht noch alkoholische Getränke oder Drogen mitgebracht, weitergegeben und eingenommen werden dürfen.
    • Wir halten unsere Schule sauber. Insbesondere vermeiden wir eine Verunreinigung durch Zigarettenkippen und Ausspucken auf dem gesamten Schulgelände. Wir beteiligen uns am regelmäßigen Reinigungsdienst.

Bei Verstößen gegen diese Leitgedanken weist mich die entsprechende Fachlehrerin/der entsprechende Fachlehrer durch pädagogische Maßnahmen (z. B. einen Hinweis, ein Fehlver­haltens- oder Korrekturgespräch) auf mein Fehlverhalten hin. Sollten diese Ermahnungen nicht zum gewünschten Erfolg führen, werden Ordnungsmaßnahmen eingeleitet.

II. Unterricht und Pausen
Der Unterricht beginnt um 07:45 Uhr. Nach der ersten Doppelstunde ist eine Pause von 20 Minuten, nach den folgenden Doppelstunden von je 15 Minuten.

    • Essen ist während des Unterrichts grundsätzlich nicht erlaubt.
    • Handys und andere mobile Digitalgeräte sind während der Unterrichtszeit abzuschalten und in der Tasche aufzubewahren.
    • Die Sporthalle darf nur mit Turnschuhen mit heller bzw. abriebfester Sohle betreten werden.
    • Die Schülerinnen und Schüler gehen während der Pausen und Freistunden auf den Schulhof oder in die Pausenhalle. Die Klassenräume werden von den Lehrkräften abgeschlossen, um Diebstählen vorzubeugen.
    • Verlässt eine Schülerin oder ein Schüler während der Pausen oder in Freistunden das Schulgelände, dann entfällt die Aufsichtspflicht der Schule und Unfälle fallen nicht unter den gesetzlichen Versicherungsschutz.
    • Das Rauchen ist in der Schule grundsätzlich verboten! Auf Grund einer Sondervereinbarung darf jedoch innerhalb der gekennzeichneten Fläche auf dem Schulhof geraucht werden.
    • Aufgrund der Verletzungsgefahr für andere ist das Werfen mit Schneebällen oder anderen Gegenständen auf dem gesamten Schulgelände verboten.
    • Jeder haftet für Schäden am Gebäude und an Einrichtungen, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
    • An der Ludwig-Erhard-Schule wird deutsch gesprochen!

III. Informationsaustausch zwischen Eltern, Ausbildern und Schule
Im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Eltern, Ausbildern und Schule gilt der Grundsatz der gegenseitigen Information. Die Schule erteilt Eltern und Ausbildern daher grundsätzlich Auskünfte auch über volljährige Schülerinnen und Schüler, es sei denn, die Schülerinnen und Schüler haben dies mittels einer gesonderten schriftlichen Erklärung (im Geschäftszimmer erhältlich) untersagt.

IV. Beurlaubung vom Unterricht
Urlaub bis zu einem Tag kann die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer erteilen. Längeren Urlaub genehmigt der Schulleiter. Urlaub vor und im Anschluss an die Ferien wird vom Schulleiter grundsätzlich nicht genehmigt.

V. Schulverwaltung
Die Verwaltungsangelegenheiten der Schülerinnen und Schüler werden in den Pausen im Schulsekretariat erledigt. Anschriftenänderungen (auch Telefonnummern) und Änderungen im Ausbildungsverhältnis werden dem Schulsekretariat unverzüglich schriftlich gemeldet.

Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.

VI. Parken
Für Lehrerinnen und Lehrer stehen markierte Parkflächen zur Verfügung.

Schülerinnen und Schüler, die mit dem Pkw zur Schule kommen, haben die Möglichkeit, ihr Fahrzeug gemäß der Straßenverkehrsordnung am Straßenrand der umliegenden Straßen abzustellen. Die reservierten Parkplätze für die Mieter der Wohnungsgesellschaft an der Johann-Sebastian-Bach-Straße dürfen nicht besetzt werden (Abschleppgefahr). Außerdem gibt es auf dem hinteren Parkplatz des Schulgeländes Parkmöglichkeiten in begrenzter Anzahl.

Der Schulleiter

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