Gleichstellungsbeauftragte
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz
Unsere Gleichstellungsbeauftragten (Quelle: Eigene Fotografie): Frau Berndt, Frau Wehlan (Foto folgt)
Da die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Deutschland noch immer keine Realität ist, sind nach dem Niedersächsischen Gleichstellungsgesetz im Öffentlichen Dienst Gleichstellungsbeauftragte eingesetzt. Es sind z. B. wesentlich mehr Männer in den höheren Gehaltsstufen als Frauen. Ebenso wird die Familienarbeit mit der Kinderbetreuung hauptsächlich von Frauen geleistet.
Wir sind als Gleichstellungsbeauftragte und Vertreterin für 4 Jahre von der Schulleitung bestellt und arbeiten unabhängig. Bisher können ausschließlich Frauen dieses Amt ausüben.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie steht im Vordergrund. Wir sind für Frauen und Männer Ansprechpartnerinnen für alle Aspekte der Gleichstellung.
Zu unseren Aufgaben gehört die Teilnahme an Einstellungsgesprächen und an Schulleitungssitzungen.
Wir werden beteiligt bei Beförderungen, Arbeitszeitregelungen, Teilzeitregelungen, Versetzungen und Abordnungen, Ausschreibungen und dem Gleichstellungsplan.
Wir bieten Hilfe bei Fragen zur Benachteiligung wegen des Geschlechts und bei sexueller Belästigung und stehen für Gespräche zur Verfügung.
Fabiola Berndt, Gleichstellungsbeauftragte
Anika Wehlan, Stellvertreterin