Warum Tabletklassen?
Medien nehmen einen immer größeren Raum in unserem Alltag ein: Recherchieren, kommunizieren, konsumieren und produzieren von Medieninhalten sind Dinge, mit denen sich auch Kinder und Jugendliche häufig beschäftigen. In der Verantwortung für alle niedersächsischen Kinder und Jugendlichen legt das Kultusministerium deshalb einen Schwerpunkt auf "Bildung in der digitalen Welt".
Das Lernen mit und über Medien in der Schule ermöglicht Kindern und Jugendlichen u. a.
Im Rahmen des Bildungsauftrags leistet Schule aber noch mehr: Sie vermittelt Schülerinnen und Schülern die Chancen, aber auch die Risiken digitaler Medien und ermöglicht ihnen durch einen kritischen und bewussten Umgang mit Medien die Teilhabe an einer von zunehmender Digitalisierung geprägten Gesellschaft.
Im Jahr 2016 wurde von der Landesregierung das Konzept "Medienkompetenz in Niedersachsen - Ziellinie 2025" beschlossen. In diesem Konzept sind Maßnahmen und Ziele formuliert, die das Lernen im digitalen Wandel von der frühkindlichen über die schulische Bildung bis hin zur Hochschulbildung und Erwachsenenbildung umfassen.
Verantwortlich für das Konzept ist das Netzwerk Medienkompetenz, in dem alle wesentlichen Akteurinnen und Akteure der Medienbildung auf Landesebene unter dem Dach der Staatskanzlei vertreten sind. Hier finden sich nicht nur schulisch orientierte, sondern auch außerschulische Fachleute, so dass der sehr wichtige Austausch und die Vernetzung dieser Bereiche gewährleistet sind.
Für alle Bundesländer übergreifend kam eine weitere tragende Säule der Medienbildung hinzu, die Strategie der KMK "Bildung in der digitalen Welt", die im Dezember 2016 beschlossen wurde. Mit ihr haben die Länder ein gemeinsames Konzept auf den Weg gebracht, wie Kinder, Jugendliche und Erwachsene fit gemacht werden sollen für eine Gesellschaft, die in allen Lebens- und Arbeitsbereichen vom rasanten digitalen Wandel geprägt ist.
Die eben genannte KMK-Strategie zur "Bildung in der digitalen Welt" formuliert sechs Kompetenzbereiche, die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen und Schulformen in unterschiedlichen Niveaustufen erwerben sollten. Dazu gehören z. B. das Suchen, Verarbeiten und Aufbewahren von Informationen, das Kommunizieren und Kooperieren, das Produzieren und Präsentieren, aber auch das Schützen und sichere Agieren im Netz, also das Kennen und Einschätzen von Risiken und Gefahren sowie der sensible Umgang mit persönlichen Daten." Siehe dazu auch auf der Homepage des Kutusministeriums: Link: Bildung in der digitalen Welt
Die Schule schafft mit Einführung der iPad-Klassen die strukturellen Voraussetzungen die Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern gemäß Vorgaben der Kultusministerkonferenz (Bildung in der digitalen Welt) und des Niedersächsischen Kultusministeriums (Medienkompetenz Niedersachsen) zu entwickeln und zielgerichtet auszubauen.
Das Medienkonzept des Landes sieht vor, dass die Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen mit persönlichen, elternfinanzierten digitalen Endgeräten ausgestattet werden.
Warum ein iPad?
Damit dieser digitale Lernbegleiter einige Jahre zuverlässig funktioniert, die täglichen Transporte in der Schultasche verträgt sowie auch noch nach Jahren eine ausreichende Akkuleistung hat, entfallen bestimmte sehr preiswerte Geräte. Damit das Gerät schnell einsatzbereit ist, muss es über ein schnelles Speichermedium und einen leistungsfähigen Prozessor verfügen. Notebooks, die diese Anforderungen erfüllen (Ultrabooks aus dem Businessbereich), verursachen hohe Anschaffungskosten. Damit bleiben nur noch Tablets guter Qualität als mögliche Arbeitsgeräte. Bei dieser Geräteklasse ist es zudem besonders einfach, Medien unterschiedlicher Art (Bild, Video und Audio) für den Unterricht zu erstellen.
Da Lehrkräfte in mehreren Jahrgangsstufen unterrichten, sollte sichergestellt sein, dass Tablets der letzten vier bis fünf Jahre mit der gleichen Version des Betriebssystems betrieben werden können, damit Lehrkräfte und Schüler:innen in unterschiedlichen Jahrgängen die gleichen Oberflächen und Funktionen haben. Dies ist bei Android-Geräten, zumindest bis jetzt, nicht gegeben, bei iPads schon.
Welches iPad und welches Zubehör benötige ich?
Sie benötigen mindestens ein iPad der 8. Generation, einen Eingabestift und optional eine Schutzhülle. Ebenfalls empfehlenswert ist die Anschaffung einer Tastatur.
Hinsichtlich der Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten setzt das Land Niedersachsen auf die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit eltern- bzw. nutzerfinanzierten, persönlichen Endgeräten (Get Your Own Device). Die iPads sind daher von den Schülern bzw. von den Erziehungsberechtigten selbst anzuschaffen und zu finanzieren.
Da alle iPads für den Unterricht und Prüfungen in unser Mobile Device Management (MDM) aufgenommen werden müssen, ist es vorteilhaft, wenn Sie das iPad bei unserem Lieferanten Alpha Computer Sales GmbH (ACS GmbH) beziehen. Dort werden die iPads bereits kostenlos für das MDM vorkonfiguriert und in den Apple School Manager (ASM) aufgenommen. Der Anschaffungspreis ist abhängig von der gewählten Ausstattung. Die Basisversion ist für einen Gesamtpreis von 387,03 € erhältlich. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, entsprechendes Zubehör und eine Versicherung auszuwählen. Beim Kauf über die Alpha Computer Sales GmbH besteht die Möglichkeit, den Kauf des iPad über monatliche Raten zu finanzieren. Bei einer Finanzierung liegt der Preis für die Basisversion bei rund 11,08 € pro Monat (Laufzeit 36 Monate).
Die iPads sind spätestens bis zum Schuljahresbeginn zu beschaffen. Für die Beschaffung stehen grundsätzlich mehrere Wege zur Verfügung:
Bestellen können Sie ab sofort bis zum 12.06.2024. Verwenden Sie folgende Zugangsdaten: https://les-sz.tabletklasse.de/.
Passwort: LES#2024. Die Auslieferung erfolgt über die ACS GmbH i. d. R. innerhalb von 4 bis 6 Wochen.
Wie sieht der Support bei technischen Problemen aus? Kann ich das iPad versichern? Wie werden Reparaturen abgewickelt?
Für jedes bei der Alpha Computer Sales GmbH erworbene iPad besteht die Möglichkeit, dort einen exklusiven Rundumschutz-Vertrag abzuschließen. Weitergehende Hinweise u. a. zum Versicherungsumfang, zur Abwicklung von Reparaturen oder der Bereitstellung von Ersatzgeräten finden Sie unter: https://les-sz.tabletklasse.de/wp-content/uploads/Verischerungsbedingungen.pdf
Auch wenn das Tablet über die Schule verwaltet wird, kann dieses natürlich außerhalb der Schule privat genutzt werden. Dabei hat die schulische Nutzung Vorrang vor der privaten Nutzung. Die Nutzung zu Hause unterliegt der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler bzw. im Elternhaus.
Für die Installation privat genutzter Apps ist die Einrichtung einer Apple-ID erforderlich. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter https://support.apple.com/de-de/HT204316. Für privat installierte Apps tragen die volljährigen Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten der minderjährigen Schülerinnen und Schüler die Verantwortung. Die Nutzung des Gerätes für den Unterricht ist grundsätzlich ohne Einrichtung einer eigenen Apple-ID möglich, da alle erforderlichen Apps über das MDM der Schule bereitgestellt werden können.
Ja. Durch den Einsatz des iPads können Sie auf die Anschaffung des CAS-Taschenrechners verzichten, der rund 170,00 € kostet. Dafür werden Sie die deutlich preisgünstigere App für das iPad kaufen, der über das Mediengeld mit einem Betrag von 9,00 € pro Schuljahr bezahlt wird. Weiterhin sollten Sie bedenken, dass Ihnen das Tablet auf Dauer gehört. Falls Sie überlegen, dieses nach dem Schulbesuch zu verkaufen, so hat sich gezeigt, dass iPads besonders wertstabil sind.
Es ist die Rede von einem „MDM-System“. Was ist das und warum wird es in der Schule eingesetzt?
MDM steht für Mobile Device Management (Software zur Verwaltung mobiler Geräte). Es stellt die zentrale Verwaltung von Mobilgeräten durch einen Administrator - hier die it.sz der Stadt Salzgitter und die Ludwig-Erhard-Schule – BBS Salzgitter – sicher und ist Voraussetzung für die Einbindung der Geräte in die schulische Infrastruktur.
Im Unterricht mit digitalen Medien ist es erforderlich, dass die Lehrkräfte u. a. anlassbezogen Inhalte aller iPads einsehen (z. B. im Rahmen der Ergebnissicherung) und bei Bedarf (z. B. Klassenarbeiten) einschränken können. Ferner werden die iPads über das MDM mit den schulisch erforderlichen Apps ausgerüstet. Schülerinnen und Schüler werden somit u. a. zum zielgerichteten Arbeiten angehalten. Die Verlockungen von sozialen Medien, Online-Spielen o. Ä. können so in der Schule gezielt unterbunden werden.
Kann die Schule über das „MDM“ Einblick in die auf dem iPad gespeicherten Daten nehmen?
Nein. Die Schule bzw. die Administratoren haben über das MDM nur Zugang zur Verwaltung der Apps. Über das MDM können keine In-App-Vorgänge eingesehen werden, damit auch nicht der Browser-Verlauf oder der Inhalt von Dateien. Die jeweiligen Inhalte auf dem iPad und in den Apps wie Dateien, Bilder, Videos oder E Mails etc. bleiben dem Nutzer des iPads vorbehalten.
Während des Schulbetriebes kann die Lehrkraft jedoch die zu benutzenden Programme temporär einschränken und z. B. das Internet freigeben oder sperren. Durch das MDM können Lehrkräfte die Nutzung des Tablets auf bestimmte Anwendungen beschränken. Zudem kann über eine White-List in einem MDM-Profil festgelegt werden, welche Apps während der Unterrichtszeit zur Verfügung stehen. Ferner besteht die Möglichkeit, den Bildschirminhalt für andere Unterrichtsteilnehmer sichtbar zu machen (z. B. im Rahmen der Ergebnissicherung).
Die Anschaffung des iPads stellt trotz der Vorteile für mich eine erhebliche finanzielle Belastung dar – gibt es einen Sozialfonds?
Finanzielle Gründe sollen kein Hindernis für den Einsatz von iPads im Unterricht darstellen. Eine frühzeitige Information über die Ihnen zur Verfügung stehenden Beschaffungsmöglichkeiten (z. B. über die Alpha Computer Sales GmbH) schafft für Sie Planungssicherheit. So besteht z. B. bei Beschaffung des iPads über die Alpha Computer Sales GmbH eine kostengünstige Finanzierungsmöglichkeit. Für Schüler mit Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket stehen Leihgeräte zur Verfügung. In besonderen Ausnahmefällen können darüberhinausgehende Unterstützungsangebote über den Förderverein der Schule beantragt werden.
Bis wann muss ich das iPad bestellt haben und wie geht es nach der Bestellung weiter?
Die Bestellung der iPads erfolgt ab sofort bis zum 12. Juni 2024 über diesen Link. Geben Sie als Passwort auf der Startseite LES#2024 ein.
Die Auslieferung erfolgt über die ACS GmbH i. d. R. innerhalb von 4 bis 6 Wochen. Schülerinnen und Schüler, die nachträglich einen Schulplatz erhalten, können ihre Bestellung ebenfalls über den vorstehenden Link vornehmen. In diesen Fällen kann jedoch eine rechtzeitige Bereitstellung nicht garantiert werden. Wir bitten ausdrücklich darum, die Bestellung in dem oben genannten Zeitraum vorzunehmen.
Ich möchte mir das iPad woanders kaufen oder habe bereits ein iPad – kann ich dieses iPad im Unterricht einsetzen? Was ist für die Einbindung in das MDM der Schule zu veranlassen?
Es können eigene iPads ab der 8. Generation verwendet werden. Bei Neuanschaffung eines iPads empfehlen wir iPads ab der 9. Generation. Wenn ein eigenes iPad verwendet wird, ist lediglich die Aufnahme in den ASM und die Einbindung in das MDM erforderlich. Für die Aufnahme in den ASM fällt eine einmalige Gebühr in Höhe von ca. 25,00 € (zzgl. Versand zum Dienstleister und zurück) an. Bitte informieren Sie uns per E‑Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bis zum 06.2024 darüber, dass Sie ein eigenes iPad mitbringen. Weitere Infos folgen dann.
Alle Daten (u. a. Fotos, Dokumenten etc.) des vorhandenen iPads, welche behalten werden sollen, sollten vorher an einer anderen Stelle (also nicht auf dem Gerät) gesichert werden (z. B. auf einem Cloud-Speicher).
Das Gerät muss von der iCloud, wie auch von der Apple ID abgemeldet sein. Es reicht nicht aus, das Gerät aus der iCloud zu entfernen. Es ist zwingend erforderlich, diese Abmeldung auf dem Gerät auszuführen. Dazu unter "Einstellungen" den Benutzer auswählen und anschließend in der linken Bildschirmhälfte ganz am Ende "Abmelden" auswählen. Erst nachdem das Gerät von der Apple ID gelöst ist, kann es in das MDM der Schule aufgenommen werden.
Das Gerät muss ferner zurückgesetzt werden. Achtung: Beim Zurücksetzen werden alle Daten (u. a. Fotos, Dokumente etc.), Apps und Einstellung auf dem Gerät gelöscht. Das Gerät kann über die "Einstellungen" zurückgesetzt werden. Dazu folgendes in den Einstellungen auswählen: "Allgemein" > "Zurücksetzen" > "Alle Inhalte & Einstellungen löschen".
Das iPad bietet viele Möglichkeiten und Vorteile für den täglichen Unterricht. So erlernen die Schüler und Schülerinnen nicht nur einen medienkompetenten Umgang, sondern werden u. a. auch vermehrt in einem gemeinsamen, kollaborativen Lernen geschult.
Den Umfang des Einsatzes des iPad bestimmt die jeweilige Lehrkraft nach pädagogischen und fachlichen Kriterien, so dass es verschiedene Unterrichtsarten im Schulalltag gibt. Vielfältige Anwendungsmöglichkeiten gibt es in allen Fächern. Gerade im Sinne der Medienkompetenz ist ein vielfältiger Medieneinsatz wünschenswert. Im geschützten Raum der Schule sollen Schülerinnen und Schüler zunehmend befähigt werden, mit digitalen Medien selbstbewusst, selbstbestimmt und kritisch umgehen zu können.
Wie gestaltet sich der Einsatz des iPad in den Klassenarbeiten und im Abitur?
Die Arbeit mit dem iPad dient zunächst der Vorbereitung von Klassenarbeiten, die weiterhin auf Papier geschrieben werden. Das iPad wird aber als Hilfsmittel eingesetzt, das dann in der Nutzung über das MDM-System eingeschränkt wird (z. B. ausschließliche Nutzung während der Klassenarbeit als Taschenrechner oder Wörterbuch). Grundsätzlich ist auch die Ermittlung des Lernstandes mit Hilfe des iPads möglich. Die Nutzung der Geräte erfolgt in diesen Fällen im sogenannten Klausurmodus.
Wie wird mit Medienkritik umgegangen?
Die Ludwig-Erhard-Schule bietet die idealen Rahmenbedingungen, um einen kritischen und kompetenten Umgang mit neuen Medien zu erlernen. Zudem ist das Thema Medienkritik auch immer wieder Unterrichtsgegenstand. So werden u. a. der Umgang mit sozialen Medien und Netzwerken sowie Fake-News hinterfragt und Unterrichtsinhalte zur Datensicherung und zum Datenschutz erarbeitet. Die Lehrpläne werden in allen Fächern überarbeitet, um diese auf die Herausforderungen des digitalen Lernens anzupassen.
Kann verhindert werden, dass die Schüler*innen z. B. unbemerkt im Unterricht im Internet surfen oder Messengerdienste nutzen?
Die Schule kann während des Unterrichts die zur Verfügung stehenden Apps und die Freigabe des Internets über das MDM vorgeben bzw. einschränken.
Wird die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler dokumentiert?
Im jeweiligen Zeugnis der Klassen 11-13 erfolgt ein Vermerk, dass die Schülerin/der Schüler die Tabletklasse besucht hat. (Am Ende der Klasse 13 erhält der Schüler/die Schülerin ein Portfolio, welches sich an die Kompetenzmatrix des Orientierungsrahmen Medienbildung des Landes Niedersachsen anlehnt und die erreichte Medienkompetenz dokumentiert.)