Der Schulvorstand
Seit dem 01.08.2007 wählt jede öffentliche Schule in Niedersachsen einen Schulvorstand.
Ziel des Schulvorstands ist es, die Qualitätsentwicklung der Arbeit in der Schule zu gestalten. Der Schulleiter informiert den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule und berücksichtigt hierbei insbesondere die Umsetzung des Schulprogramms und der geplanten Verbesserungsmaßnahmen.
Die Zusammensetzung des Schulvorstands an der Ludwig-Erhard-Schule sieht derzeit wie folgt aus:
Schulvorstandsmitglieder |
12 |
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Schulleiter und weitere Mitglieder der erweiterten Schulleitung |
3 |
Herr OStD Wutke Frau StD‘ Burgdorf Herr StD Bohmfalk Herr StD Richters |
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Vertreter/-innen der Lehrkräfte und Mitarbeiter/-innen |
3 |
Frau StR´in Viktoria Arndt Herr StR Steffan Okon Herr StR TJens Heidelberg |
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Vertreter/-innen der Schüler und Schülerinnen |
3 |
Herr Salem Sumiri, BGW 23.2 Frau Sabrina Barkowski, MF 24.1 Herr Yannick Heise, KE 23.1 |
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Vertreter/-innen der Erziehungsberechtigten |
1 |
Herr Ingo Möllmann |
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Vertreter/-innen der von an der beruflichen Bildung beteiligten Einrichtungen |
2 |
Frau Kristina Ens – IHK Braunschweig |
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Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstands sind im Niedersächsischen Schulgesetz regelt (§38a NSchG in der Fassung vom 3. März 1998, letzte Änderung vom 17.07.2012)
(1) Im Schulvorstand wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.
(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der Verbesserungsmaßnahmen nach § 32 Abs. 3.
(3) Der Schulvorstand entscheidet über
(4) Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.