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Beitrittserklärung mit SEPA-Mandat

VerLESlich e.V. - der Förderverein der Ludwig-Erhard-Schule
Gemeinsam für unsere Schüler!

Aktuelles: Wir laden unsere Mitglieder herzlich zu unserer Mitgliederversammlung am Donnerstag, 14. März 2024,
15:00 Uhr, im Konferenzraum (E9) der LES
ein!

Was macht unser Förderverein?
Unser Anliegen ist es immer, allen Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an allen Aktivitäten zu ermöglichen, auch und vor allem bei Notsituationen oder finanziellen Engpässen in der Familie des Schülers. Das ist einer unserer Arbeitsschwerpunkte – den Eltern schnell und unkompliziert zu helfen. Ein weiterer Schwerpunkt ist es Tages-, Klassen- und Studienfahrten mitzufinanzieren.
Um mehr Möglichkeiten bei der Unterstützung unserer Schule zu haben, brauchen wir Ihre Mithilfe!

 

Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt, daher können die Mitglieder und Spender ihre Beiträge steuerlich geltend machen.

 
Beitritt in den Förderverein:
Die Aufnahme in den VerLeslich e.V. können Sie mit unserem vorbereiteten Formular
(Beitrittserklärung mit SEPA-Mandat) beantragen. Bitte senden Sie den Aufnahmeantrag an die unten angegebene Adresse.
Der Mindestmitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit EUR 15.- im Jahr.
Wir weisen daraufhin, dass die Mitgliedschaft nicht mit dem Verlassen der Schülerin bzw. des Schülers unserer Schule automatisch endet, sondern dass satzungsgemäß eine Kündigung der Mitgliedschaft notwendig ist.



Bankverbindung für eine einmalige Spende:
VerLESlich e.V.
Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg
Konto-Nr: 6180086000
IBAN: DE09269910666180086000
BLZ: 269 910 66
BIC: GENODEF1WOB

Um seine Ziele für die Schüler zu erreichen, braucht der Verein Ihre Mithilfe!
Unterstützen Sie den Verein durch Ihren Beitritt.

Zu weiteren Informationen über den Förderverein, sind die Mitglieder
des Vorstandes gerne bereit, Ihnen weiter zu helfen.


Vorstand:

Vorsitzende:

Christine Burgdorf

 
1. Stellvertretender Vorsitzender: Michael Wutke
 
2. Stellvertretende Vorsitzende
und Kassenwartin:
Inge Lück

 



Zum Flyer geht's hier.

Unsere Vereinssatzung finden Sie hier.

VerLESlich e.V.
Johann-Sebastian-Bach-Straße 13/17
38226 Salzgitter

So können Sie den Förderverein erreichen:
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 05341 839-7100
Telefax: 05341 839-7108

Bitte klicken Sie die Fragen an - anschließend gelangen Sie zurück zu den Fragen über das Symbol:    

 

Fragen zur Beschaffung und zum Einsatz:

Warum Tabletklassen?

Warum ein iPad?

Welches iPad und welches Zubehör benötige ich?

Wer trägt die Kosten für die Anschaffung der iPads?

Was kostet ein iPad? Wo kann ich es beziehen?

Wie sieht der Support bei technischen Problemen aus? Kann ich das iPad versichern? Wie werden Reparaturen abgewickelt?

Kann ich das iPad auch privat nutzen?

Gibt es auch Ersparnisse durch den Einsatz des iPads?

Es ist die Rede von einem „MDM-System“. Was ist das und warum wird es in der Schule eingesetzt?

Kann die Schule über das „MDM“ Einblick in die auf dem iPad gespeicherten Daten nehmen?

Die Anschaffung des iPads stellt trotz der Vorteile für mich eine erhebliche finanzielle Belastung dar – gibt es einen Sozialfonds?

Bis wann muss ich das iPad bestellt haben und wie geht es nach der Bestellung weiter?

Ich möchte mir das iPad woanders kaufen oder habe bereits ein iPad – kann ich dieses iPad im Unterricht einsetzen? Was ist für die Einbindung in das MDM der Schule zu veranlassen? 

Fragen zum Unterricht:

Welche Möglichkeiten und Vorteile bietet der Einsatz eines iPad im Unterricht?

Wird der Unterricht ausschließlich mit dem iPad durchgeführt?

Wie gestaltet sich der Einsatz des iPad in den Klassenarbeiten und im Abitur?

Wie wird mit Medienkritik umgegangen?

Kann verhindert werden, dass die Schüler*innen z. B. unbemerkt im Unterricht im Internet surfen oder Messengerdienste nutzen? 

Wird die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler dokumentiert?

 

  

 

Warum Tabletklassen?

Medien nehmen einen immer größe­ren Raum in unserem Alltag ein: Recherchieren, kommunizieren, konsumieren und produzieren von Medieninhalten sind Dinge, mit denen sich auch Kinder und Jugendliche häufig beschäftigen. In der Verant­wortung für alle niedersächsischen Kinder und Jugendlichen legt das Kultusministerium deshalb einen Schwerpunkt auf "Bildung in der digitalen Welt".

Das Lernen mit und über Medien in der Schule ermöglicht Kindern und Jugendlichen u. a.

  • einen individuellen und kreativen Zugang zu Informationen und deren Verarbeitung,
  • vielfältige Möglichkeiten zur Kommunikation und Kooperation,
  • Anleitungen um mit Medien zu produzieren statt nur zu konsumieren.

Im Rahmen des Bildungsauftrags leistet Schule aber noch mehr: Sie vermittelt Schülerinnen und Schülern die Chancen, aber auch die Risiken digitaler Medien und ermöglicht ihnen durch einen kritischen und bewussten Umgang mit Medien die Teilhabe an einer von zunehmender Digitalisierung geprägten Gesellschaft.

Im Jahr 2016 wurde von der Landes­regierung das Konzept "Medienkom­petenz in Niedersachsen - Ziellinie 2025" beschlossen. In diesem Kon­zept sind Maßnahmen und Ziele for­muliert, die das Lernen im digitalen Wandel von der frühkindlichen über die schulische Bildung bis hin zur Hochschulbildung und Erwachse­nen­bildung umfassen.

Verantwortlich für das Konzept ist das Netzwerk Medienkompetenz, in dem alle wesentlichen Akteurinnen und Akteure der Medienbildung auf Lan­des­ebene unter dem Dach der Staats­kanzlei vertreten sind. Hier finden sich nicht nur schulisch orientierte, sondern auch außerschulische Fachleute, so dass der sehr wichtige Austausch und die Vernetzung dieser Bereiche gewähr­leistet sind.

Für alle Bundesländer übergreifend kam eine weitere tragende Säule der Medienbildung hinzu, die Strategie der KMK "Bildung in der digitalen Welt", die im Dezember 2016 beschlossen wurde. Mit ihr haben die Länder ein gemeinsames Konzept auf den Weg gebracht, wie Kinder, Jugendliche und Erwachsene fit gemacht werden sollen für eine Gesellschaft, die in allen Lebens- und Arbeitsbereichen vom rasanten digitalen Wandel geprägt ist.

Die eben genannte KMK-Strategie zur "Bildung in der digitalen Welt" formu­liert sechs Kompetenzbereiche, die Schülerinnen und Schüler aller Jahr­gangsstufen und Schulformen in un­ter­schiedlichen Niveaustufen erwer­ben sollten. Dazu gehören z. B. das Suchen, Verarbeiten und Auf­be­wah­ren von Informationen, das Kommu­ni­zieren und Kooperieren, das Produ­zieren und Präsentieren, aber auch das Schützen und sichere Agieren im Netz, also das Kennen und Ein­schät­zen von Risiken und Gefahren sowie der sensible Umgang mit persönlichen Daten." Siehe dazu auch auf der Homepage des Kutusministeriums: Link: Bildung in der digitalen Welt

Die Schule schafft mit Einführung der iPad-Klassen die strukturellen Vor­aus­setzungen die Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern gemäß Vorgaben der Kultusministerkonferenz (Bildung in der digitalen Welt) und des Niedersächsischen Kultusministeriums (Medienkompetenz Niedersachsen) zu entwickeln und zielgerichtet auszu­bauen.

Das Medienkonzept des Landes sieht vor, dass die Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen mit persönlichen, elternfinanzierten digitalen Endgeräten ausgestattet werden. 

 

Warum ein iPad?

Damit dieser digitale Lernbegleiter einige Jahre zuverlässig funktioniert, die täglichen Transporte in der Schultasche verträgt sowie auch noch nach Jahren eine ausreichende Akkuleistung hat, entfallen bestimmte sehr preiswerte Geräte. Damit das Gerät schnell einsatzbereit ist, muss es über ein schnelles Speichermedium und einen leistungsfähigen Prozessor verfügen. Notebooks, die diese Anforderungen erfüllen (Ultrabooks aus dem Businessbereich), verursachen hohe Anschaffungskosten. Damit bleiben nur noch Tablets guter Qualität als mögliche Arbeitsgeräte. Bei dieser Geräteklasse ist es zudem besonders einfach, Medien unterschiedlicher Art (Bild, Video und Audio) für den Unterricht zu erstellen.

Da Lehrkräfte in mehreren Jahrgangsstufen unterrichten, sollte sichergestellt sein, dass Tablets der letzten vier bis fünf Jahre mit der gleichen Version des Betriebssystems betrieben werden können, damit Lehrkräfte und Schüler:innen in unterschiedlichen Jahrgängen die gleichen Oberflächen und Funktionen haben. Dies ist bei Android-Geräten, zumindest bis jetzt, nicht gegeben, bei iPads schon.

 

Welches iPad und welches Zubehör benötige ich?

Sie benötigen mindestens ein iPad der 8. Generation, einen Eingabestift und optional eine Schutzhülle. Ebenfalls empfehlenswert ist die Anschaffung einer Tastatur.

 

Wer trägt die Kosten für die Anschaffung der iPads?

Hinsichtlich der Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten setzt das Land Niedersachsen auf die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit eltern- bzw. nutzerfinanzierten, persönlichen Endgeräten (Get Your Own Device). Die iPads sind daher von den Schülern bzw. von den Erziehungsberechtigten selbst anzuschaffen und zu finanzieren.

 

Was kostet ein iPad? Wo kann ich es beziehen?

Da alle iPads für den Unterricht und Prüfungen in unser Mobile Device Management (MDM) aufgenommen werden müssen, ist es vorteilhaft, wenn Sie das iPad bei unserem Lieferanten Alpha Computer Sales GmbH (ACS GmbH) beziehen. Dort werden die iPads bereits kostenlos für das MDM vorkonfiguriert und in den Apple School Manager (ASM) aufgenommen. Der Anschaffungspreis ist abhängig von der gewählten Ausstattung. Die Basisversion ist für einen Gesamtpreis von 387,03 € erhältlich. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, entsprechendes Zubehör und eine Versicherung auszuwählen. Beim Kauf über die Alpha Computer Sales GmbH  besteht die Möglichkeit, den Kauf des iPad über monatliche Raten zu finanzieren. Bei einer Finanzierung liegt der Preis für die Basisversion bei rund 11,08 € pro Monat (Laufzeit 36 Monate).

Die iPads sind spätestens bis zum Schuljahresbeginn zu beschaffen. Für die Beschaffung stehen grundsätzlich mehrere Wege zur Verfügung:

  1. Bestellung neuer iPads über unseren Partner die Alpha Computer Sales GmbH (in diesem Fall erfolgt die Aufnahme in den ASM und die Einbindung in das MDM bereits im Zuge der Beschaffung):
    1. Kauf neuer iPads in verschiedenen Konfigurationen zu einem günstigen Angebotspreis ab rund 390,00 €.
    2. Finanzieren neuer iPads in verschiedenen Konfigurationen z. B. über drei Jahre. In diesem Fall ist von niedrigen monatlichen Raten ab ca. 11,00 € (je nach gewählter Konfiguration) auszugehen.

         Bestellen können Sie ab sofort bis zum 12.06.2024. Verwenden Sie folgende Zugangsdaten: https://les-sz.tabletklasse.de/.
         Passwort: LES#2024. Die Auslieferung erfolgt über die ACS GmbH i. d. R. innerhalb von 4 bis 6 Wochen.

  1. Es können eigene iPads ab der 8. Generation verwendet werden. Bei Neuanschaffung eines iPads empfehlen wir iPads ab der 9. Generation. Wenn ein eigenes iPad verwendet wird, ist lediglich die Aufnahme in den ASM und die Einbindung in das MDM erforderlich. Für die Aufnahme in den ASM fällt eine einmalige Gebühr in Höhe von ca. 25,00 € (zzgl. Versand zum Dienstleister und zurück) an. Bitte informieren Sie uns per E‑Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bis zum 06.2024 darüber, dass Sie ein eigenes iPad mitbringen. Weitere Infos folgen dann.
  2. Bei Anspruch auf Bildung und Teilhabe können iPads durch die Schule zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall nehmen Sie bitte per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bis zum 06.2024 Kontakt mit der Schule auf und melden ihren Bedarf an.
  3. In anderen Härtefällen ist eventuell im Einzelfall eine Förderung durch den Förderverein der LES möglich.

 

Wie sieht der Support bei technischen Problemen aus? Kann ich das iPad versichern? Wie werden Reparaturen abgewickelt?

Für jedes bei der Alpha Computer Sales GmbH  erworbene iPad besteht die Möglichkeit, dort einen exklusiven Rundumschutz-Vertrag abzuschließen. Weitergehende Hinweise u. a. zum Versicherungsumfang, zur Abwicklung von Reparaturen oder der Bereitstellung von Ersatzgeräten finden Sie unter: https://les-sz.tabletklasse.de/wp-content/uploads/Verischerungsbedingungen.pdf

 

Kann ich das iPad auch privat nutzen? 

Auch wenn das Tablet über die Schule verwaltet wird, kann dieses natürlich außerhalb der Schule privat genutzt werden. Dabei hat die schulische Nutzung Vorrang vor der privaten Nutzung. Die Nutzung zu Hause unterliegt der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler bzw. im Elternhaus.

Für die Installation privat genutzter Apps ist die Einrichtung einer Apple-ID erforderlich. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter https://support.apple.com/de-de/HT204316. Für privat installierte Apps tragen die volljährigen Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten der minderjährigen Schülerinnen und Schüler die Verantwortung. Die Nutzung des Gerätes für den Unterricht ist grundsätzlich ohne Einrichtung einer eigenen Apple-ID möglich, da alle erforderlichen Apps über das MDM der Schule bereitgestellt werden können.

 

Gibt es auch Ersparnisse durch den Einsatz des iPads?

Ja. Durch den Einsatz des iPads können Sie auf die Anschaffung des CAS-Taschenrechners verzichten, der rund 170,00 € kostet. Dafür werden Sie die deutlich preisgünstigere App für das iPad kaufen, der über das Mediengeld mit einem Betrag von 9,00 € pro Schuljahr bezahlt wird. Weiterhin sollten Sie bedenken, dass Ihnen das Tablet auf Dauer gehört. Falls Sie überlegen, dieses nach dem Schulbesuch zu verkaufen, so hat sich gezeigt, dass iPads besonders wertstabil sind.

 

Es ist die Rede von einem „MDM-System“. Was ist das und warum wird es in der Schule eingesetzt?

MDM steht für Mobile Device Management (Software zur Verwaltung mobiler Geräte). Es stellt die zentrale Verwaltung von Mobilgeräten durch einen Administrator - hier die it.sz der Stadt Salzgitter und die Ludwig-Erhard-Schule – BBS Salzgitter – sicher und ist Voraussetzung für die Einbindung der Geräte in die schulische Infrastruktur.

Im Unterricht mit digitalen Medien ist es erforderlich, dass die Lehrkräfte u. a. anlassbezogen Inhalte aller iPads einsehen (z. B. im Rahmen der Ergebnissicherung) und bei Bedarf (z. B. Klassenarbeiten) einschränken können. Ferner werden die iPads über das MDM mit den schulisch erforderlichen Apps ausgerüstet. Schülerinnen und Schüler werden somit u. a. zum zielgerichteten Arbeiten angehalten. Die Verlockungen von sozialen Medien, Online-Spielen o. Ä. können so in der Schule gezielt unterbunden werden.

 

Kann die Schule über das „MDM“ Einblick in die auf dem iPad gespeicherten Daten nehmen?

Nein. Die Schule bzw. die Administratoren haben über das MDM nur Zugang zur Verwaltung der Apps. Über das MDM können keine In-App-Vorgänge eingesehen werden, damit auch nicht der Browser-Verlauf oder der Inhalt von Dateien. Die jeweiligen Inhalte auf dem iPad und in den Apps wie Dateien, Bilder, Videos oder E Mails etc. bleiben dem Nutzer des iPads vorbehalten.

Während des Schulbetriebes kann die Lehrkraft jedoch die zu benutzenden Programme temporär einschränken und z. B. das Internet freigeben oder sperren. Durch das MDM können Lehrkräfte die Nutzung des Tablets auf bestimmte Anwendungen beschränken. Zudem kann über eine White-List in einem MDM-Profil festgelegt werden, welche Apps während der Unterrichtszeit zur Verfügung stehen. Ferner besteht die Möglichkeit, den Bildschirminhalt für andere Unterrichtsteilnehmer sichtbar zu machen (z. B. im Rahmen der Ergebnissicherung).

 

Die Anschaffung des iPads stellt trotz der Vorteile für mich eine erhebliche finanzielle Belastung dar – gibt es einen Sozialfonds?

Finanzielle Gründe sollen kein Hindernis für den Einsatz von iPads im Unterricht darstellen. Eine frühzeitige Information über die Ihnen zur Verfügung stehenden Beschaffungsmöglichkeiten (z. B. über die Alpha Computer Sales GmbH) schafft für Sie Planungssicherheit. So besteht z. B. bei Beschaffung des iPads über die Alpha Computer Sales GmbH eine kostengünstige Finanzierungsmöglichkeit. Für Schüler mit Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket stehen Leihgeräte zur Verfügung. In besonderen Ausnahmefällen können darüberhinausgehende Unterstützungsangebote über den Förderverein der Schule beantragt werden.

 

Bis wann muss ich das iPad bestellt haben und wie geht es nach der Bestellung weiter?

Die Bestellung der iPads erfolgt  ab sofort bis zum 12. Juni 2024 über diesen Link. Geben Sie als Passwort auf der Startseite LES#2024 ein. 

Die Auslieferung erfolgt über die ACS GmbH i. d. R. innerhalb von 4 bis 6 Wochen. Schülerinnen und Schüler, die nachträglich einen Schulplatz erhalten, können ihre Bestellung ebenfalls über den vorstehenden Link vornehmen. In diesen Fällen kann jedoch eine rechtzeitige Bereitstellung nicht garantiert werden. Wir bitten ausdrücklich darum, die Bestellung in dem oben genannten Zeitraum vorzunehmen.

 

Ich möchte mir das iPad woanders kaufen oder habe bereits ein iPad – kann ich dieses iPad im Unterricht einsetzen? Was ist für die Einbindung in das MDM der Schule zu veranlassen? 

Es können eigene iPads ab der 8. Generation verwendet werden. Bei Neuanschaffung eines iPads empfehlen wir iPads ab der 9. Generation. Wenn ein eigenes iPad verwendet wird, ist lediglich die Aufnahme in den ASM und die Einbindung in das MDM erforderlich. Für die Aufnahme in den ASM fällt eine einmalige Gebühr in Höhe von ca. 25,00 € (zzgl. Versand zum Dienstleister und zurück) an. Bitte informieren Sie uns per E‑Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bis zum 06.2024 darüber, dass Sie ein eigenes iPad mitbringen. Weitere Infos folgen dann.

Alle Daten (u. a. Fotos, Dokumenten etc.) des vorhandenen iPads, welche behalten werden sollen, sollten vorher an einer anderen Stelle (also nicht auf dem Gerät) gesichert werden (z. B. auf einem Cloud-Speicher).

Das Gerät muss von der iCloud, wie auch von der Apple ID abgemeldet sein. Es reicht nicht aus, das Gerät aus der iCloud zu entfernen. Es ist zwingend erforderlich, diese Abmeldung auf dem Gerät auszuführen. Dazu unter "Einstellungen" den Benutzer auswählen und anschließend in der linken Bildschirmhälfte ganz am Ende "Abmelden" auswählen. Erst nachdem das Gerät von der Apple ID gelöst ist, kann es in das MDM der Schule aufgenommen werden.

Das Gerät muss ferner zurückgesetzt werden. Achtung: Beim Zurücksetzen werden alle Daten (u. a. Fotos, Dokumente etc.), Apps und Einstellung auf dem Gerät gelöscht. Das Gerät kann über die "Einstellungen" zurückgesetzt werden. Dazu folgendes in den Einstellungen auswählen: "Allgemein" > "Zurücksetzen" > "Alle Inhalte & Einstellungen löschen".

 

Welche Möglichkeiten und Vorteile bietet der Einsatz eines iPad im Unterricht?

Das iPad bietet viele Möglichkeiten und Vorteile für den täglichen Unterricht. So erlernen die Schüler und Schülerinnen nicht nur einen medienkompetenten Umgang, sondern werden u. a. auch vermehrt in einem gemeinsamen, kollaborativen Lernen geschult.

 

Wird der Unterricht ausschließlich mit dem iPad durchgeführt?

Den Umfang des Einsatzes des iPad bestimmt die jeweilige Lehrkraft nach pädagogischen und fachlichen Kriterien, so dass es verschiedene Unterrichtsarten im Schulalltag gibt. Vielfältige Anwendungsmöglichkeiten gibt es in allen Fächern. Gerade im Sinne der Medienkompetenz ist ein vielfältiger Medieneinsatz wünschenswert. Im geschützten Raum der Schule sollen Schülerinnen und Schüler zunehmend befähigt werden, mit digitalen Medien selbstbewusst, selbstbestimmt und kritisch umgehen zu können.

 

Wie gestaltet sich der Einsatz des iPad in den Klassenarbeiten und im Abitur?

Die Arbeit mit dem iPad dient zunächst der Vorbereitung von Klassenarbeiten, die weiterhin auf Papier geschrieben werden. Das iPad wird aber als Hilfsmittel eingesetzt, das dann in der Nutzung über das MDM-System eingeschränkt wird (z. B. ausschließliche Nutzung während der Klassenarbeit als Taschenrechner oder Wörterbuch). Grundsätzlich ist auch die Ermittlung des Lernstandes mit Hilfe des iPads möglich. Die Nutzung der Geräte erfolgt in diesen Fällen im sogenannten Klausurmodus.

 

Wie wird mit Medienkritik umgegangen?

Die Ludwig-Erhard-Schule bietet die idealen Rahmenbedingungen, um einen kritischen und kompetenten Umgang mit neuen Medien zu erlernen. Zudem ist das Thema Medienkritik auch immer wieder Unterrichtsgegenstand. So werden u. a. der Umgang mit sozialen Medien und Netzwerken sowie Fake-News hinterfragt und Unterrichtsinhalte zur Datensicherung und zum Datenschutz erarbeitet. Die Lehrpläne werden in allen Fächern überarbeitet, um diese auf die Herausforderungen des digitalen Lernens anzupassen.

 

Kann verhindert werden, dass die Schüler*innen z. B. unbemerkt im Unterricht im Internet surfen oder Messengerdienste nutzen? 

Die Schule kann während des Unterrichts die zur Verfügung stehenden Apps und die Freigabe des Internets über das MDM vorgeben bzw. einschränken.

 

Wird die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler dokumentiert?

Im jeweiligen Zeugnis der Klassen 11-13 erfolgt ein Vermerk, dass die Schülerin/der Schüler die Tabletklasse besucht hat. (Am Ende der Klasse 13 erhält der Schüler/die Schülerin ein Portfolio, welches sich an die Kompetenzmatrix des Orientierungsrahmen Medienbildung des Landes Niedersachsen anlehnt und die erreichte Medienkompetenz dokumentiert.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Informationen zur Beschaffung und Nutzung von iPads als Arbeitsmittel im Beruflichen Gymnasium der LES

Seit dem Schuljahr 2022/23 ist das iPad als Arbeitsmittel im Unterricht und zuhause flächendeckend im 11. Jahrgang des Beruflichen Gymnasiums eingeführt und wird bis zum Abitur verwendet.

Die Schule schafft mit der Nutzung der iPad-Klassen die strukturellen Voraussetzungen die Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern gemäß Vorgaben der Kultusministerkonferenz (Bildung in der digitalen Welt) und des Niedersächsischen Kultusministeriums (Medienkompetenz Niedersachsen) zu entwickeln und zielgerichtet auszubauen.

Das Medienkonzept des Landes sieht vor, dass die Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen mit persönlichen, elternfinanzierten digitalen Endgeräten ausgestattet werden. Die iPads sind daher durch die Schülerinnen und Schüler bzw. durch die Eltern selbst bis zum Beginn des Schuljahres zu beschaffen.

Ferner ist die Aufnahme der Geräte in den Apple School Manager (ASM) und die Einbindung in das sogenannte Mobil Device Management (MDM) des Schulträgers zwingend erforderlich, damit die Geräte u. a. in das schulische Netzwerk integriert und von der Schule bereitgestellte Apps genutzt werden können. Die Lizenzkosten für das MDM (ca.10,00 € jährlich) werden mit dem Mediengeld der Schule erhoben.

Die iPads sind spätestens bis zum Schuljahresbeginn 2024/25 zu beschaffen. Für die Beschaffung stehen grundsätzlich mehrere Wege zur Verfügung:

  1. Bestellung neuer iPads über unseren Partner die Alpha Computer Sales GmbH (ACS GmbH)
    (in diesem Fall erfolgt die Aufnahme in den ASM und die Einbindung in das MDM bereits im Zuge der Beschaffung):
    1. Kauf neuer iPads in verschiedenen Konfigurationen zu einem günstigen Angebotspreis ab rund 390,00 €
    2. Finanzieren neuer iPads in verschiedenen Konfigurationen z. B. über drei Jahre. In diesem Fall ist von niedrigen monatlichen Raten von ab ca. 11,00 € (je nach gewählter Konfiguration) auszugehen.

         Bestellen können Sie ab sofort bis zum 12.06.2024. Verwenden Sie folgende Zugangsdaten: https://les-sz.tabletklasse.de/.
         Passwort: LES#2024. Die Auslieferung erfolgt über die ACS GmbH i. d. R. innerhalb von 4 bis 6 Wochen.

  1. Es können eigene iPads ab der 8. Generation verwendet werden. Bei Neuanschaffung eines iPads empfehlen wir iPads ab der 9. Generation. Wenn ein eigenes iPad verwendet wird, ist die Aufnahme in den ASM und die Einbindung in das MDM erforderlich. Für die Aufnahme in den ASM fällt eine einmalige Gebühr in Höhe von ca. 25,00 € (zzgl. Versand zum Dienstleiter und zurück) an. Bitte informieren Sie uns per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bis zum 12.06.2024 darüber, dass Sie ein eigenes iPad mitbringen. Weitere Infos folgen dann. 
  1. Bei Anspruch auf Bildung und Teilhabe können iPads durch die Schule zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall nehmen Sie bitte per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bis zum 12.06.2024 Kontakt mit der Schule auf und melden Ihren Bedarf an. 
  2. In anderen Härtefällen ist eventuell im Einzelfall eine Förderung durch den Förderverein der LES möglich.

(Stand: März 2023)

Studien- und Berufsberatung

Für unsere Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule sowie des Beruflichen Gymnasiums ist eine Studien- und Berufsberatung in der LES möglich.  

Herr Walther von der Berufsberatung bietet freitags Beratungstermine bei uns im Hause an - eine Anmeldung kann im Sekretariat erfolgen. Darüber hinaus ist eine Terminvereinbarung mit Herrn Walther bei der Berufsberatung über diesen Link möglich: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/braunschweig-goslar/ludwig-erhard-schule-sekii

Foto: mit freundlicher Genehmigung durch die Studienberatung

 

 

Industriekaufmann/-kauffrau (Bitte alles überarbeiten in Hinblick auf die Neuordnung des Berufes!)

 

Berufsbild

Industriekaufleute werden in verschiedenen industriellen Wirtschaftszweigen, Branchen und Betrieben eingesetzt. Dort steuern sie betriebliche Prozesse unter kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Aspekten. Ihre Einsatzmöglichkeiten erstrecken sich dabei über alle Funktionsbereiche eines Industrieunternehmens. Zu diesen zählen: Beschaffung und Bevorratung, Leistungserstellung, Marketing und Absatz. Neben den genannten Kernprozessen sind die Industriekaufleute auch in unterstützenden Fachabteilungen wie beispielsweise Personalmanagement, Qualitätsmanagement, Finanzbuchhaltung, Controlling, Arbeitssicherheit, Logistik, Ideenmanagement oder auch Investitions- und Finanzierungsplanung tätig. Eine zunehmende Bedeutung kommt der Anbahnung und Pflege von Exportgeschäften zu.

In diesem Zusammenhang erfordert das Berufsbild der Industriekaufleute neben fundierten kaufmännischen Kenntnissen und Fertigkeiten auch die Beherrschung von Fremdsprachen.

Industriekaufleute verhandeln unter anderem mit Kunden, Lieferanten, Kreditinstituten sowie staatlichen Institutionen. Nach erfolgreichem Abschluss einer entsprechenden Weiterbildungsmaßnahme sind Führungspositionen möglich.

 

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa fachbezogenen Vorkenntnissen oder auch guten Leistungen, ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich. Eine Verkürzung findet stets in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb sowie der Berufsschule statt. Die Entscheidung über eine verkürzte Ausbildungsdauer wird letztlich von der Industrie- und Handelskammer (IHK) getroffen.

 

Voraussetzungen

Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben.

Allerdings erfordern die Tätigkeiten der Industriekaufleute heute zunehmend prozessorientiertes Denken. Das bedeutet, dass sich das Tätigkeitsfeld von Industriekaufleuten von regelmäßig wiederkehrenden Teilaufgaben zu der Problemlösung von Einzelfällen verschiebt. Daraus resultierend besetzen die Industrieunternehmen ihre Ausbildungsplätze meist mit Bewerben, die einen höherwertigen Schulabschluss (erweiterter Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife, Allgemeine Hochschulreife) erreicht haben.

Fachlich erwarten die Ausbildungsbetriebe von Industriekaufleuten ein gutes mathematisches Verständnis sowie einen sicheren Umgang mit Zahlen. Für einen reibungslosen Kundenkontakt (z.B. Geschäftsbriefe, Telefongespräche) ist neben guten und sicheren Sprachkenntnissen auch eine grundsätzliche Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit erforderlich. Aber auch Flexibilität, Konzentrations- und Organisationsfähigkeit sind notwendig, um wechselnden Aufgabenbereichen gerecht werden zu können.

 

Inhalte der Ausbildung

Die Ausbildung zum Industriekaufmann/Industriekauffrau findet im Dualen Berufsausbildungssystem an zwei Lernorten statt: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule.

Der Berufsschule fällt in diesem Zusammenhang vornehmlich die Vermittlung von theoretischem Wissen zu. Der Unterricht findet in der Grundstufe an zwei und in der Fachstufe 1 und 2 an einem Berufsschultag statt. Seit Inkrafttreten der Neuordnung der Ausbildungsordnung im August 2002 gliedert sich der schulische Ausbildungsinhalt in 12 Lernfelder sowie 5 allgemeinbildende Fächer.

Allgemeinbildende Fächer

  • Deutsch

  • Englisch

  • Politik

  • Religion

  • Sport

Berufsspezifische Lernfelder

Grundstufe

Lernfeld 1

In Ausbildung und Beruf orientieren

Lernfeld 2

Marktorientierte Geschäftsprozesse eines Industriebetriebes erfassen

Lernfeld 3

Werteströme und Werte erfassen und dokumentieren

Lernfeld 4

Wertschöpfungsprozesse analysieren und beurteilen

Lernfeld 5

Leistungserstellungsprozesse planen, steuern und kontrollieren

Fachstufe 1

Lernfeld 6

Beschaffungsprozesse planen, steuern und kontrollieren

Lernfeld 7

Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen

Lernfeld 8

Jahresabschluss analysieren und bewerten

Lernfeld 9

Das Unternehmen im gesamt- und weltwirtschaftlichen Zusammenhang einordnen

Fachstufe 2

Lernfeld 10

Absatzprozesse planen, steuern und kontrollieren

Lernfeld 11

Investitions- und Finanzierungsprozesse planen

Lernfeld 12

Unternehmensstrategien und –projekte umsetzen

 

Prüfungen

Die Ausbildungsordnung der Industriekaufleute sieht eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung vor.

Die Zwischenprüfung liegt in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres. Überprüft werden bereits erworbene Kenntnisse in Beschaffung/Bevorratung, Leistungserstellung, Kosten- und Leistungsrechnung sowie rechtliche Grundlagen von Unternehmen. Die Zwischenprüfung umfasst eine Dauer von 90 Minuten und findet in programmierter Form statt.

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.

Die schriftliche Prüfung beinhaltet die folgenden Bereiche:

  • Geschäftsprozesse 180 Minuten

  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle 90 Minuten

  • Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Diese drei Bereiche teilen sich auf zwei Prüfungstage auf. Am ersten Prüfungstag werden die Aufgaben zu den Geschäftsprozessen in offener Form gestellt. Die anderen beiden Bereiche werden am zweiten Prüfungstag in programmierter Form abgefragt.

An einem weiteren Prüfungstag, der zeitlich verlagert ist, findet die Prüfung im Einsatzgebiet statt. Diese Prüfung unterteilt sich in eine Präsentation über eine im Unternehmen durchgeführte Fachaufgabe im Einsatzgebiet und ein sich anschließendes Fachgespräch.

Nach erfolgreicher Prüfung zum/zur Industriekaufmann/Industriekauffrau stellt zum einen die IHK ein Prüfungszeugnis und zum anderen die Berufsschule ein Abschlusszeugnis aus.

Unter bestimmten Voraussetzungen können mit dem erfolgreichen Besuch der Berufsschule zusätzliche Schulabschlüsse erworben werden:

  • Sekundarabschluss I

  • Erweiterter Sekundarabschluss I

  • Fachhochschulreife (schulischer Teil der Fachhochschulreife muss bereits vor Beginn der Berufsausbildung vorliegen)

 

Besonderheiten an der Ludwig-Erhard-Schule

An der Ludwig-Erhard-Schule werden derzeit ca. 70 Auszubildende in drei Industriefachklassen (IK) unterrichtet. Die Ausbildungsbetriebe sind größtenteils große und mittelständische Unternehmen verschiedener Branchen aus der Region Salzgitter und Umgebung.

Das Kern-Lehrerteam besteht aus drei Diplom-Handelslehrern, die eng zusammenarbeiten und alle Schüler vom Anfang der Ausbildung bis zum Abschluss begleiten.

Das Lernfeld 10- Absatzprozesse planen, steuern und kontrollieren- wird an der Ludwig-Erhard-Schule zum Teil bilingual (in englischer und deutscher Sprache) unterrichtet.

Um den Abschluss der „frischgebackenen“ Industriekaufleute gebührend zu feiern richtet eine Schülerfirma der Ludwig-Erhard-Schule jährlich eine Abschlussveranstaltung im feierlichen Rahmen aus. Zu dieser kommen neben den ehemaligen Auszubildenden und deren Familien auch die Vertreter der Ausbildungsunternehmen hinzu. Diese und weitere Anlässe werden genutzt, um die Zusammenarbeit von Schule und Unternehmen weiterhin zu vertiefen.

 

 

 

 

Kaufmann/-frau im Einzelhandel

Den Einschulungstermin 2024 finden Sie hier! Bitte anklicken!

1. Berufsbild

2. Ausbildungsdauer

3. Voraussetzungen

4. Inhalte der Ausbildung

5. Prüfungen

6. Besonderheiten an der Ludwig-Erhard-Schule

 

Berufsbild

Der 3-jährige anerkannte Ausbildungsberuf Kaufmann/- frau im Einzelhandel befähigt die Fachkraft in Einzelhandelsunternehmen wie Supermärkten, Kaufhäusern, Lebensmittelfachgeschäften, Tankstellen, Baumärkten oder Versandhandel sowie im Verleihgeschäften eine Beschäftigung zu finden.

Es handelt sich um eine duale Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Ausbildung findet in Kooperation zwischen dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule statt.

 

Ausbildungsdauer

Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre.

 

Voraussetzungen

Seitens der Betriebe wird in der Regel der qualifizierte Hauptschulabschluss für die Ausbildung zum Kaufmann/-frau im Einzelhandel vorausgesetzt. Über die formale Anforderung hinaus, ist für die Betriebe jedoch die persönliche Eignung der Bewerber/-innen von besonderer Bedeutung.

Hierzu gehören u. a.

  • Interesse an den jeweiligen Branchenschwerpunkten z.Bsp. Lebensmittel, Textilien. Sportartikel usw.
  • Engagement und Einsatzwille
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • Zuverlässigkeit
  • Körperliche Leistungsfähigkeit

 

Ferner wird von den Auszubildenden erwartet, dass sie im Rahmen ihrer Ausbildung in der Berufsschule an 1 bis 2 Tagen wöchentlich die theoretischen Inhalte dieses Ausbildungsberufes erarbeiten.

 

Inhalte der Ausbildung

Die Ausbildung zum Kaufmann/-frau im Einzelhandel umfasst gemäß Ausbildungsverordnung die folgenden Inhalte:

  1. Bedeutung und Struktur des Einzelhandels, Organisation des Ausbildungsbetriebes sowie personalwirtschaftliche, ökonomische und ökologische Aspekte in Verbindung mit arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften
  2. Informations- und Kommunikationssysteme, Arbeitsorganisation, Teamarbeit und Kooperation im Einzelhandel
  3. Warensortiment
  4. Grundlagen von Beratung und Verkauf
  5. Servicebereich Kasse und Kassenabrechnung
  6. Marketinggrundlagen: Werbung, Kundenservice und Preisbildung
  7. Grundlagen der Warenwirtschaft: Inventur, Wareneingang, Warenlagerung
  8. Grundlagen des Rechnungswesens, Kalkulation
  9. Einzelhandelsprozesse, Kostenrechnung und -analyse

 

Prüfungen

Im Einzelhandel wurde 2009 die „gestreckte Abschlussprüfung“ eingeführt.

  1. Teil der Abschlussprüfung:

    Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird der 1. Teil der gestreckten Abschlussprüfung zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt. Der Prüfling muss ein schriftliche praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus folgenden Bereichen bearbeiten:
  • Verkauf und Werbemaßnahmen (90 min)
  • Warenwirtschaft und Kalkulation (60 min)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (60 min).

 

  1. Teil der Abschlussprüfung:

    Der 2. Teil der gestreckten Abschlussprüfung findet am Ende des 3. Ausbildungsjahres statt und besteht aus:

 

  • einem schriftlichen Prüfungsbereich zur Thematik „Geschäftsprozesse im Einzelhandel“ (120 min)

und

  • einem ca. 30 minütigem fallbezogenen Fachgespräch. Dieser Prüfungsbereich stellt eine praktisch-mündliche Prüfung zu den im Berufsfeld gewählten Bausteinen unter Beachtung der warentypischen Sachgebiete der jeweiligen Branche z. Bsp. Getränke, Hygiene, Textilien usw. dar. Weiterhin wird aus der Auswahlliste II eine Wahlqualifikation bearbeitet.

 

Mögliche Wahlqualifikationen:

  • Beratung, Ware, Verkauf
  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • Beschaffungsorientierte Warenwirtschaft
  • Marketing
  • Warenwirtschaftliche Analyse
  • IT-Anwendungen
 
  • Personal
 
  • Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit

Die Noten aus beiden Teilen der Abschlussprüfung werden anschließend zu einer Gesamtnote und in einem Abschlusszeugnis zusammengefasst.

 

Besonderheiten an der Ludwig-Erhard-Schule

Um einen reibungslosen Ausbildungsverlauf im Team Einzelhandel für alle Beteiligten zu gewährleisten, ist uns eine enge Kooperation zwischen Ausbildungsbetrieb, Auszubildenden/Schüler(innen) und natürlich unserer Schule ganz besonders wichtig. Aus diesem Grund stehen wir Ihnen selbstverständlich immer gerne für Gespräche und Fragen zur Verfügung.

Koordinator/in Berufsschule: Herr StD Dirk Richters-Rosenzweig

Teamleiterin Einzelhandel: Frau StR‘ Fabiola Berndt

Ludwig-Erhard-Schule, Sekretariat: Tel.: 05341 839-7100

 

Verkäufer/Verkäuferin im Einzelhandel

Den Einschulungstermin 2024 finden Sie hier! Bitte anklicken!

1. Berufsbild

2. Ausbildungsdauer

3. Voraussetzungen

4. Inhalte der Ausbildung

5. Prüfungen

6. Besonderheiten an der Ludwig-Erhard-Schule

 

Berufsbild

Der 2-jährige anerkannte Ausbildungsberuf Kaufmann/- frau im Einzelhandel befähigt die Verkaufsfachkraft in Einzelhandelsunternehmen wie Supermärkten, Kaufhäusern, Lebensmittelfachgeschäften, Tankstellen, Baumärkten oder Versandhandel sowie im Verleihgeschäften eine Beschäftigung zu finden.

Es handelt sich um eine duale Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Ausbildung findet in Kooperation zwischen dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule statt.

 

Ausbildungsdauer

Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre. Nach Beendigung dieser Ausbildung kann nach Absprache mit den Ausbildungsbetrieben und den Auszubildenden das dritte Ausbildungsjahr im Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im Einzelhandel fortgesetzt werden.

 

Voraussetzungen

Seitens der Betriebe wird in der Regel der qualifizierte Hauptschulabschluss für die Ausbildung zum Kaufmann/-frau im Einzelhandel vorausgesetzt. Über die formale Anforderung hinaus, ist für die Betriebe jedoch die persönliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber von besonderer Bedeutung.

Hierzu gehören u. a.

  • Interesse an den jeweiligen Branchenschwerpunkten z.Bsp. Lebensmittel, Textilien. Sportartikel usw.
  • Engagement und Einsatzwille
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • Zuverlässigkeit
  • Körperliche Leistungsfähigkeit

 

Ferner wird von den Auszubildenden erwartet, dass sie im Rahmen ihrer Ausbildung in der Berufsschule an 1 bis 2 Tagen wöchentlich die theoretischen Inhalte dieses Ausbildungsberufes erarbeiten.

 

Inhalte der Ausbildung

Die Ausbildung zum Kaufmann/-frau im Einzelhandel umfasst gemäß Ausbildungsverordnung die folgenden Inhalte:

  1. Bedeutung und Struktur des Einzelhandels, Organisation des Ausbildungsbetriebes sowie personalwirtschaftliche, ökonomische und ökologische Aspekte in Verbindung mit arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften
  2. Informations- und Kommunikationssysteme, Arbeitsorganisation, Teamarbeit und Kooperation im Einzelhandel
  3. Warensortiment
  4. Grundlagen von Beratung und Verkauf
  5. Servicebereich Kasse und Kassenabrechnung
  6. Marketinggrundlagen: Werbung, Kundenservice und Preisbildung
  7. Grundlagen der Warenwirtschaft: Inventur, Wareneingang, Warenlagerung
  8. Grundlagen des Rechnungswesens, Kalkulation

 

 Prüfungen

  1. Zwischenprüfung:

    Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt. Der Prüfling muss in 90 Minuten ca. 45 praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus den ersten sechs Lernfeldern des Ausbildungsberufes bearbeiten.

 

  1. Abschlussprüfung:

    Die vierstündige Abschlussprüfung zum Ende der zweijährigen Berufsausbildung besteht aus den drei schriftlichen Prüfungsteilen:
  • Verkauf und Werbemaßnahmen (90 min)
  • Warenwirtschaft und Kalkulation (60 min)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (60 min)

und

  • einem ca. 30 minütigem fallbezogenen Fachgespräch. Dieser Prüfungsbereich stellt eine praktisch-mündliche Prüfung zu den im Berufsfeld gewählten Bausteinen unter Beachtung der warentypischen Sachgebiete der jeweiligen Branche z. Bsp. Getränke, Hygiene, Textilien usw. dar. Weiterhin wird aus der Auswahlliste I eine Wahlqualifikation bearbeitet.

 

Mögliche Wahlqualifikationen:

  • Warenannahme, Warenlagerung
  • Beratung und Verkauf
  •  Kasse
  •  Marketingmaßnahmen

 

Nach erfolgreichem Abschluss der zweijährigen Berufsausbildung wird diese Abschlussprüfung als 1. Teil der gestreckten Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf „Kaufmann/-frau im Einzelhandel“ anerkannt und damit besteht für den Auszubildenden die Möglichkeit, eine weiterführende Berufsausbildung zum Kaufmann/-frau zu absolvieren.



Besonderheiten an der Ludwig-Erhard-Schule

Um einen reibungslosen Ausbildungsverlauf im Team Einzelhandel für alle Beteiligten zu gewährleisten, ist uns eine enge Kooperation zwischen Ausbildungsbetrieb, Auszubildenden/Schüler(innen) und natürlich unserer Schule ganz besonders wichtig. Aus diesem Grund stehen wir Ihnen selbstverständlich immer gerne für Gespräche und Fragen zur Verfügung.

Koordinator/in Berufsschule: Herr StD Dirk Richters-Rosenzweig

Teamleiterin Einzelhandel: Frau StR‘ Fabiola Berndt

Ludwig-Erhard-Schule, Sekretariat: Tel.: 05341 839-7100

 

Zahnmedizinische Fachangestellte

Den Einschulungstermin 2024 finden Sie hier! Bitte anklicken! 

Berufsbild

Die Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) betreut und berät den Patienten vor, während und nach der Behandlung. Sie organisiert den Arbeitsablauf in der Praxis, nimmt die Daten des Patienten auf und vergibt Termine. Bei der Behandlung assistiert sie dem Zahnarzt und führt u.a. selbstständig Maßnahmen bei Diagnostik und Therapie unter Aufsicht und Anleitung des Zahnarztes durch. Dies können z.B. Aufklärungen zum Thema Karies oder Parodontitis, das Zeigen von Zahnputztechniken, Vorbereitung von Abdrücken,  Qualitätsmanagement, Hygienearbeiten, Materialbeschaffung und vieles mehr sein.

Die zahnmedizinische Fachangestellte übernimmt alle Tätigkeiten an der Anmeldung.  Zu den Büroarbeiten zählen u.a. die Patientenverwaltung einschließlich Abrechnung mit den Versicherungsträgern und Privatpatienten, der allgemeine Schriftverkehr, das Erstellen und Aushändigen von Formularen, die Terminplanung, die Information und Dokumentation. Sie arbeitet mit Praxisverwaltungsprogrammen und elektronischer Textverarbeitung. 

 

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit der ZFA beträgt im Normalfall drei Jahre. Ein Beginn zum 01.08. oder 01.09 gewährleistet in der Regel einen planmäßigen Ausbildungsverlauf. Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der Ausbildungszeit bzw. Bestehen der Abschlussprüfung und Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. 

 

Voraussetzungen

In der Regel wird der qualifizierte Hauptschulabschluss verlangt, erwünscht ist oft auch der Sekundarabschluss I, besondere Zulassungsvoraussetzungen bestehen aber nicht. Abgesehen von den formellen und fachlichen Voraussetzungen ist auch die persönliche  Eignung des  Bewerbers bzw. der Bewerberin für die Praxis von Bedeutung. Vor allem muss die ZFA

  • sich für Medizin und Zahnmedizin interessieren,
  • gerne mit Menschen umgehen,
  • teamfähig sein,
  • Verantwortungsbewusstsein besitzen,
  • ordentlich und sorgfältig arbeiten können,
  • belastbar sein,
  • Verschwiegenheit bewahren können und
  • Lust am Lernen haben.

 

Inhalte der Ausbildung

Der Beruf der ZFA ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Folgende Übersicht zeigt die Lernfelder und Unterrichtsfächer im Rahmen der schulischen Ausbildung.

 

Prüfungen

Die Zwischenprüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und dauert 120 Minuten.

Prüfungsbereiche sind:

  • Durchführung von Praxishygienemaßnahmen
  • Hilfeleistungen bei Zwischenfällen und Unfällen
  • Assistenz bei konservativen und chirurgischen Behandlungsmaßnahmen
  • Anwenden von Gebührenordnungen und Vertragsbestimmungen

Die Abschlussprüfung besteht aus der schriftlichen und der praktischen Prüfung. 

Die Abschlussprüfung wird  zum jeweiligen Schuljahresende abgehalten (Regeltermin). Für Wiederholer und Prüfungsteilnehmerinnen, die die Prüfung vorziehen, findet sie  zum Ende des Halbschuljahres statt. Im schriftlichen Teil der Abschlussprüfung werden folgende Berei­che geprüft:

  • Behandlungsassistenz (150 Minuten)
  • Betriebsorganisation und -verwaltung (60 Minuten)
  • Abrechnungswesen (90 Minuten)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)

Im Rahmen der praktischen Prüfung wird eine komplexe Prüfungsaufgabe gelöst, d.h. es werden auf die Praxis bezogene Arbeitsabläufe simuliert, demonstriert, dokumentiert und präsentiert. Anschließend folgt ein  Fachgespräch vor dem Prüfungsausschuss.

Vorgezogene Prüfung: Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Der Antrag dafür ist bei der Zahnärztekammer zu stellen.

 

Besonderheiten an der Ludwig-Erhard-Schule

In der zahnärztlichen Abrechnung wird unser Lehrerteam von einer Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin (ZMV) unterstützt.

 

Teamleiterin Gesundheitsberufe:     Henrike Ohlms-Meier, Oberstudienrätin

 

 

Medizinische Fachangestellte

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Berufsbild

Die Medizinische Fachangestellte (MFA) betreut und berät den Patienten vor, während und nach der Behandlung. Sie organisiert den Arbeitsablauf in der Praxis, nimmt die Daten des Patienten auf und vergibt Termine. Bei der Behandlung assistiert sie dem Arzt und führt u.a. selbstständig (je nach Praxistyp) Maßnahmen bei Diagnostik und Therapie unter Aufsicht und Anleitung des Arztes durch. Dies können folgende Aufgaben sein: Wiegen und Messen des Patienten, Vorbereitung von Spritzen, Anlegen von Verbänden, Laboruntersuchungen, Qualitätsmanagement, Hygienearbeiten, Materialbeschaffung und vieles mehr.

Die Medizinische Fachangestellte übernimmt alle Tätigkeiten an der Anmeldung.  Zu den Büroarbeiten zählen u.a. die Patientenverwaltung einschließlich Abrechnung mit den Versicherungsträgern und Privatpatienten, der allgemeine Schriftverkehr, das Erstellen und Aushändigen von Formularen, die Terminplanung, die Information und Dokumentation. Sie arbeitet mit Praxisverwaltungsprogrammen und elektronischer Textverarbeitung.

 

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit der MFA beträgt im Normalfall drei Jahre. Ein Beginn zum 01.08. oder 01.09 gewährleistet in der Regel einen planmäßigen Ausbildungsverlauf. Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der Ausbildungszeit bzw. Bestehen der Abschlussprüfung und Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

 

Voraussetzungen

In der Regel wird der qualifizierte Hauptschulabschluss verlangt, erwünscht ist oft auch der Sekundarabschluss I, besondere Zulassungsvoraussetzungen bestehen aber nicht. Abgesehen von den formellen und fachlichen Voraussetzungen ist auch die persönliche  Eignung des  Bewerbers bzw. der Bewerberin für die Praxis von Bedeutung. Vor allem muss die MFA

  • sich für Medizin interessieren,

  • gerne mit Menschen umgehen,

  • teamfähig sein,

  • Verantwortungsbewusstsein besitzen,

  • ordentlich und sorgfältig arbeiten können,

  • belastbar sein,

  • Verschwiegenheit bewahren können und

  • Lust am Lernen haben.

 

Inhalte der Ausbildung

Der Beruf der MFA ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Folgende Übersicht zeigt die Lernfelder und Unterrichtsfächer im Rahmen der schulischen Ausbildung:

Prüfungen

Die Zwischenprüfung wird im vierten Ausbildungshalbjahr zentral vom Prüfungsausschuss der Ärztekammer Braunschweig absolviert.

Prüfungsbereiche sind:

  • Arbeits- und Praxishygiene

  • Schutz vor Infektionskrankheiten

  • Verwaltungsarbeiten

  • Datenschutz- und Datensicherheit

  • Untersuchungen und Behandlungen vorbereiten

 Die Abschlussprüfung besteht aus der schriftlichen und der praktischen Prüfung. 

Prüfungsbereiche der schriftlichen Prüfung sind:

  • Behandlungsassistenz (40 Prozent)

  • Betriebsorganisation und -verwaltung (40 Prozent)

  • Wirtschafts- und Sozialkunde (20 Prozent).

Im Rahmen der praktischen Prüfung wird eine komplexe Prüfungsaufgabe gelöst, d.h. es werden auf die Praxis bezogene Arbeitsabläufe simuliert, demonstriert, dokumentiert und präsentiert. Anschließend folgt ein 15-minütiges Fachgespräch vor dem Prüfungsausschuss.

Vorgezogene Prüfung: Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Der Antrag dafür ist bei der Ärztekammer zu stellen. 

Im Internet sind unter www.aekn.de weitere Informationen zu Prüfungsvorbereitungskursen und Fortbildungen zu finden. Hier stehen auch die sogenannten „Bausteine“ zur Vorbereitung für die praktische Prüfung zum down load zur Verfügung.

 

Besonderheiten an der Ludwig-Erhard-Schule

Im Rahmen eines praktischen Erste-Hilfe-Tages besteht im dritten Ausbildungsjahr die Möglichkeit, sich als Notfallzeuge ausbilden zu lassen.

 

Weiterführende Links zum Ausbildungs-ABC der Ärztekammer: www.aekn.de

Teamleiterin Gesundheitsberufe:           Henrike Ohlms-Meier, Oberstudienrätin

 

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