Zahnmedizinische Fachangestellte
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Die Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) betreut und berät den Patienten vor, während und nach der Behandlung. Sie organisiert den Arbeitsablauf in der Praxis, nimmt die Daten des Patienten auf und vergibt Termine. Bei der Behandlung assistiert sie dem Zahnarzt und führt u.a. selbstständig Maßnahmen bei Diagnostik und Therapie unter Aufsicht und Anleitung des Zahnarztes durch. Dies können z.B. Aufklärungen zum Thema Karies oder Parodontitis, das Zeigen von Zahnputztechniken, Vorbereitung von Abdrücken, Qualitätsmanagement, Hygienearbeiten, Materialbeschaffung und vieles mehr sein.
Die zahnmedizinische Fachangestellte übernimmt alle Tätigkeiten an der Anmeldung. Zu den Büroarbeiten zählen u.a. die Patientenverwaltung einschließlich Abrechnung mit den Versicherungsträgern und Privatpatienten, der allgemeine Schriftverkehr, das Erstellen und Aushändigen von Formularen, die Terminplanung, die Information und Dokumentation. Sie arbeitet mit Praxisverwaltungsprogrammen und elektronischer Textverarbeitung.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungszeit der ZFA beträgt im Normalfall drei Jahre. Ein Beginn zum 01.08. oder 01.09 gewährleistet in der Regel einen planmäßigen Ausbildungsverlauf. Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der Ausbildungszeit bzw. Bestehen der Abschlussprüfung und Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
In der Regel wird der qualifizierte Hauptschulabschluss verlangt, erwünscht ist oft auch der Sekundarabschluss I, besondere Zulassungsvoraussetzungen bestehen aber nicht. Abgesehen von den formellen und fachlichen Voraussetzungen ist auch die persönliche Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerberin für die Praxis von Bedeutung. Vor allem muss die ZFA
Inhalte der Ausbildung
Der Beruf der ZFA ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Folgende Übersicht zeigt die Lernfelder und Unterrichtsfächer im Rahmen der schulischen Ausbildung.
Prüfungen
Die Zwischenprüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und dauert 120 Minuten.
Prüfungsbereiche sind:
Die Abschlussprüfung besteht aus der schriftlichen und der praktischen Prüfung.
Die Abschlussprüfung wird zum jeweiligen Schuljahresende abgehalten (Regeltermin). Für Wiederholer und Prüfungsteilnehmerinnen, die die Prüfung vorziehen, findet sie zum Ende des Halbschuljahres statt. Im schriftlichen Teil der Abschlussprüfung werden folgende Bereiche geprüft:
Im Rahmen der praktischen Prüfung wird eine komplexe Prüfungsaufgabe gelöst, d.h. es werden auf die Praxis bezogene Arbeitsabläufe simuliert, demonstriert, dokumentiert und präsentiert. Anschließend folgt ein Fachgespräch vor dem Prüfungsausschuss.
Vorgezogene Prüfung: Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Der Antrag dafür ist bei der Zahnärztekammer zu stellen.
Besonderheiten an der Ludwig-Erhard-Schule
In der zahnärztlichen Abrechnung wird unser Lehrerteam von einer Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin (ZMV) unterstützt.
Teamleiterin Gesundheitsberufe: Henrike Ohlms-Meier, Oberstudienrätin