Beratungslehrerin

Ich als Beratungslehrerin bin in der Schule Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Ausbilder*innen, Lehrkräfte und Schulleitung. Ich wurde für diese Aufgabe ausgebildet und bin zur absoluten Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet.

Beratungslehrer*innen sind zuständig für die Vorklärung eines Problemfalls. Ich werde nicht immer alle Probleme lösen können, aber ich kann Wege aufzeigen - Wege, die aus dem Problem herausführen. Beratungslehrer können helfen - oftmals durch Gespräche, gegebenenfalls durch die Vermittlung an andere Beratungsstellen bzw. Fachleute.

 

Als Beratungslehrerin der LES möchte ich Ihnen unser Aufgabengebiet kurz vorstellen:

 

                 Tanja Unrau

 

 

  Es umfasst die Beratung von Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen, beispielsweise 

Wichtig ist es zu wissen, dass

Beratungsgespräche können während der Sprechzeiten stattfinden (Aushang vor dem Beratungszimmer 18.2), möglichst mit Terminvereinbarung. Die Anmeldung kann über das Sekretariat, die Klassenlehrkraft oder in direkter Absprache mit mir erfolgen.