Schulordnung

I. Leitgedanken
Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen, Lehrer und alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden in der Schule sowie in ihren Klassen eine Gemeinschaft. Jeder Einzelne muss sich in diese Gemeinschaft einordnen. Im Einzelnen bedeutet dies:

Bei Verstößen gegen diese Leitgedanken weist mich die entsprechende Fachlehrerin/der entsprechende Fachlehrer durch pädagogische Maßnahmen (z. B. einen Hinweis, ein Fehlver­haltens- oder Korrekturgespräch) auf mein Fehlverhalten hin. Sollten diese Ermahnungen nicht zum gewünschten Erfolg führen, werden Ordnungsmaßnahmen eingeleitet.

II. Unterricht und Pausen
Der Unterricht beginnt um 07:45 Uhr. Nach der ersten Doppelstunde ist eine Pause von 20 Minuten, nach den folgenden Doppelstunden von je 15 Minuten.

III. Informationsaustausch zwischen Eltern, Ausbildern und Schule
Im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Eltern, Ausbildern und Schule gilt der Grundsatz der gegenseitigen Information. Die Schule erteilt Eltern und Ausbildern daher grundsätzlich Auskünfte auch über volljährige Schülerinnen und Schüler, es sei denn, die Schülerinnen und Schüler haben dies mittels einer gesonderten schriftlichen Erklärung (im Geschäftszimmer erhältlich) untersagt.

IV. Beurlaubung vom Unterricht
Urlaub bis zu einem Tag kann die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer erteilen. Längeren Urlaub genehmigt der Schulleiter. Urlaub vor und im Anschluss an die Ferien wird vom Schulleiter grundsätzlich nicht genehmigt.

V. Schulverwaltung
Die Verwaltungsangelegenheiten der Schülerinnen und Schüler werden in den Pausen im Schulsekretariat erledigt. Anschriftenänderungen (auch Telefonnummern) und Änderungen im Ausbildungsverhältnis werden dem Schulsekretariat unverzüglich schriftlich gemeldet.

Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.

VI. Parken
Für Lehrerinnen und Lehrer stehen markierte Parkflächen zur Verfügung.

Schülerinnen und Schüler, die mit dem Pkw zur Schule kommen, haben die Möglichkeit, ihr Fahrzeug gemäß der Straßenverkehrsordnung am Straßenrand der umliegenden Straßen abzustellen. Die reservierten Parkplätze für die Mieter der Wohnungsgesellschaft an der Johann-Sebastian-Bach-Straße dürfen nicht besetzt werden (Abschleppgefahr). Außerdem gibt es auf dem hinteren Parkplatz des Schulgeländes Parkmöglichkeiten in begrenzter Anzahl.

Der Schulleiter