Umgang mit Corona-Fällen an unserer Schule (aktualisiert am 21. Dezember 2022)

Im Fall einer bekannt gewordenen Corona-Infektion (SARS-COV-2 / COVID-19) an unserer Schule werden die Kontaktpersonen mit erhöhtem Infektionsrisiko durch das zuständige Gesundheitsamt ermittelt und durch das Gesundheitsamt selbst oder die Schule informiert. Die Benachrichtigung durch die Schule dient der zeitnahen Information der relevanten Gruppen. Eine etwaige Aufforderung zur häuslichen Absonderung (Quarantäne) gemäß § 30 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist sofort rechtswirksam. Über die Anordnung einer häuslichen Absonderung (Quarantäne) erhalten die betroffenen Personen in den Folgetagen nach der Vorabinformation einen schriftlichen Bescheid vom Gesundheitsamt.

Die staatliche Verpflichtung zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes erfordert es, dass die Schule die Schulöffentlichkeit in geeigneter Weise informiert, sobald das örtliche Gesundheitsamt eine Infektionsschutzmaßnahme nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz an der Schule verhängt.

Aktuelle Infektionsschutzmaßnahmen:

Die Schule wurde zuletzt über den positiven PCR-Test einer an der Schule beschäftigten Person informiert. Die betroffene Person war zuletzt am 19.12.2022 in der Schule.

Insgesamt gibt es mit Stand 21.12.2022 aktuell drei Personen aus dem schulischen Umfeld, die sich aufgrund einer Infektion in der häuslichen Absonderung befinden.

Weiterführende Informationen:

Aktuelles rund um das Corona-Virus in Salzgitter sowie weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Gesundheitsamts der Stadt Salzgitter:

https://www.salzgitter.de/pressemeldungen/2021/infos-corona-virus.php

Weitergehende Informationen des Niedersächsischen Kultusministeriums finden Sie unter:

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule-neues-schuljahr-190409.html

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